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Landtagsausschuss für Aufhebung von Immunität zweier Linke


Dresden
Landtagsausschuss für Aufhebung von Immunität zweier Linke

Von dpa
02.07.2021Lesedauer: 2 Min.
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Wegen einer möglichen Strafverfolgung hat der Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtags am Freitag einer Aufhebung der Immunität der Linke-Abgeordneten Juliane Nagel und Marco Böhme zugestimmt. Sie hatten sich Ende November 2019 an Protesten des Bündnisses "Ende Gelände" im Tagebau "Vereinigtes Schleenhain" beteiligt. Die Mitteldeutsche Braunkohle AG stellte daraufhin Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs.

Böhme, der stellvertretender Linksfraktionschef ist, erinnerte am Freitag daran, dass der Protest friedlich verlief. "Wir haben die Demonstration nicht angeführt oder organisiert, sympathisieren aber selbstverständlich mit dem Anliegen eines raschen Kohleausstiegs und internationaler Klimagerechtigkeit und haben daher den Demonstrationszug als Beobachter begleitet." Im und am Tagebau habe man mit der Polizei erfolgreich verhandelt, dass die Aktion ohne Festnahmen ablief. "Im Gegenzug haben die Aktivisten den Tagebau freiwillig wieder verlassen."

Auch die Linke stimmte für eine Aufhebung der Immunität. Man erhoffe sich eine juristische Klärung, ob "zivilgesellschaftlicher Protest gegen den menschengemachten Klimawandel ein legitimes Mittel ist", um auf die Klimakatastrophe aufmerksam zu machen, teilte die Fraktion mit. "Abgeordnete sind keine besseren Menschen und sollten daher auch grundsätzlich nicht von Ermittlungsverfahren ausgenommen werden.

"Deswegen haben wir beide der Immunitätsaufhebung zugestimmt", betonte Nagel. Sie mache allerdings wütend, dass in diesem Zusammenhang auch Ermittlungsverfahren gegen Journalisten liefen. Der Tatvorwurf Hausfriedensbruch sei unter anderem deshalb nicht gegeben, weil das Gelände des Tagebaus nicht umfriedet gewesen sei.

Da Landtagsabgeordnete einen besonderen Schutz genießen, ist bei strafrechtlichen Ermittlungen die Zustimmung des Parlaments erforderlich. Wenn der zuständige Ausschuss des Landtages dem zustimmt, können Abgeordnete innerhalb einer Sieben-Tage-Frist Einspruch dagegen erheben. In einem solchen Fall müsste sich dann das Plenum noch einmal damit befassen. Erfolgt kein Einspruch, ist die Aufhebung der Immunität beschlossene Sache.

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