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Sachsen will auf Ausrufen der epidemischen Lage verzichten


Dresden
Sachsen will auf Ausrufen der epidemischen Lage verzichten

Von dpa
29.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD, M)Vergrößern des BildesSachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD, M) spricht bei einer Pressekonferenz. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)
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Sachsen will wie fast alle Bundesländer bei seiner neuen Corona-Verordnung auf die Feststellung der epidemischen Lage verzichten. Stattdessen setzt der Freistaat auf Eigenverantwortung und dringliche Empfehlungen, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Dresden. Die Empfehlungen beziehen sich auf das Tragen von FFP2-Masken in öffentlich zugänglichen Einrichtungen, den Mindestabstand sowie die Beschränkung der persönlichen Kontakte auf das notwendige Maß.

Köpping machte kein Hehl daraus, dass Sachsen wie andere Länder gern an der Maskenpflicht wie bisher festgehalten hätte. Das gebe aber das aktuelle Infektionsschutzgesetz nicht her, ohne die epidemische Lage auszurufen. Wenn es beispielsweise im Herbst eine neue Lage gebe, müsse man über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes nachdenken. Die epidemischen Lage käme etwa in Frage, wenn die Belastung in Krankenhäusern so groß wäre, dass Patienten verlegt werden müssten. Aktuell sei das aber auch nach den Prognosen nicht zu erwarten.

Für die ab 3. April gültige neue Corona-Verordnung beschloss das Kabinett Basisschutzmaßnahmen. Sie gelten bis einschließlich 30. April. An bestimmten Orten muss demnach eine FFP2-Maske getragen werden. Das gilt wie bisher für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, also Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheime, aber auch für Fahrgäste des öffentlichen Personennahverkehrs. Beim ÖPNV- Personal und bei Schülern reicht eine medizinische Maske aus.

Ferner bleibt die Testpflicht für Beschäftigte und Besucher bestimmter Einrichtungen. Davon sind etwa Pflegeheime, Hospize, Werkstätten für behinderte Menschen, Krankenhäuser, Sammelunterkünfte von Asylbewerbern sowie Gefängnisse betroffen. Geimpfte oder genesene Arbeitgeber und Beschäftigte müssen mindestens zweimal pro Woche einen aktuellen Testnachweis vorlegen. In Pflegeeinrichtungen sind drei Tests in der Woche vorgeschrieben. Die Testpflicht gilt für alle ab Vollendung des 6. Lebensjahres.

In Schulen entfällt die Maskenpflicht. Eine Testung gibt es nur noch bis zu den Osterferien. Die Regelungen sind in einer separaten Corona-Verordnung für Schulen und Kitas formuliert. Demnach muss eine Maske nun nicht mehr auf dem Schul- oder Kitagelände getragen werden. Das gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und externe Personen, die die Schule oder Kita betreten. Die Maskenpflicht im Unterricht war schon in der letzten Verordnung abgeschafft worden. In den Hygieneplänen der Einrichtungen könne aber eine Empfehlung zum Tragen einer Maske verankert werden, hieß es.

"Unsere Kinder und Jugendlichen haben bisher mit die größten Einschränkungen in der Pandemie hingenommen, um andere zu schützen. Es gilt nun mit Achtsamkeit weiter mehr Normalität in die Schulen einkehren zu lassen", erklärte Kultusminister Christian Piwarz (CDU).

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