Dresden Pflege: Freistaat hat noch keinen Überblick über Impflücken
Zwei Wochen nach Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat das sächsische Sozialministerium noch keinen Überblick, wie viele Mitarbeiter in Pflege und Medizin noch keinen Impfnachweis vorgelegt haben. Die Daten werden bei den 13 Gesundheitsämtern im Land erfasst und sollen erstmals Ende April zentral zusammengetragen werden, wie das Ministerium am Dienstag auf Anfrage mitteilte.
Die Coronaschutz-Impfpflicht in der Pflege und im medizinischen Bereich gilt seit dem 16. März. Alle Beschäftigten in Krankenhäusern, Arztpraxen, Tageskliniken, Pflegeeinrichtungen und bei Rettungsdiensten müssen einen Impfnachweis vorlegen. Tun sie dies nicht, müssen die Arbeitgeber innerhalb bestimmter Fristen über ein Portal eine Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt machen. Den Impfverweigerern könnten Sanktionen wie Bußgelder oder Betretungsverbote drohen.
Bei dem Meldeportal gab es anfangs Schwierigkeiten mit dem Datenimport. Laut Ministerium hatte der Anbieter der Software schon am Dienstag vergangener Woche ein Update ausgeliefert, um das Problem zu beheben. Noch hätten aber nicht alle Gesundheitsämter dieses Update installiert. Grundsätzlich funktioniere das Portal aber.
Nach Angaben von Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hat sich die Impfrate bei Pflegekräften um etwa 10 Prozent erhöht. Absolute Zahlen nannte sie nicht. Insgesamt zeigte sich die Ministerin mit der Impfquote von 64,5 Prozent weiter unzufrieden. Auch die Booster-Quote von 47,9 Prozent sei "nicht wirklich berauschend". "Ich mache mir Sorgen", sagte Köpping und verwies auf den Herbst, wo das Infektionsgeschehen wieder zunehmen könnte. Sie mache sich vor allem Sorgen um die vulnerablen Gruppen, sie hätten ein großes Risiko.