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Trotz Formfehlers: Oberbürgermeister darf zur Wahl antreten


Dresden
Trotz Formfehlers: Oberbürgermeister darf zur Wahl antreten

Von dpa
28.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Dresdens Oberbürgermeister Dirk HilbertVergrößern des BildesDresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert trägt eine FFP2-Maske. (Quelle: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild/dpa-bilder)
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Trotz zahlreicher Beschwerden gegen seine Zulassung darf Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) zur Wiederwahl am 12. Juni antreten. Die Landesdirektion sah bei seiner Aufstellung nur geringfügige Form- und Verfahrensfehler, wie die Behörde am Donnerstag in Dresden mitteilte. "Es sind keine wesentlichen Verfahrensvorschriften verletzt", sagte Jens Roth, Referatsleiter für kommunalrechtliche Fragen bei der Landesdirektion.

Bei Hilberts Aufstellung hätten zwar zwei Personen mitgewirkt, die dazu nicht berechtigt gewesen seien, weil sie zu diesem Zeitpunkt nicht in Dresden wohnten, hieß es zur Begründung. Der Wahlvorschlag sei dennoch nicht unzulässig. Da insgesamt zwölf Stimmberechtigte Hilbert gewählt hätten, falle die Teilnahme von zwei Personen ohne Wahlberechtigung nicht ins Gewicht, sagte die Präsidentin Regina Kraushaar. Hilbert habe zudem schon Ende Januar gesagt, dass er Oberbürgermeister bleiben wolle.

Bei der Aufsichtsbehörde waren sieben Beschwerden gegen die Entscheidung des Gemeindewahlausschusses eingegangen, der Hilbert mit knappen Votum zur Wahl zuließ. Hilbert war vom Verein Unabhängige Bürger nominiert worden. Er ist seit 2015 Oberbürgermeister der Landeshauptstadt. Für eine Wiederwahl ließ er sich als überparteilicher Kandidat aufstellen und wird dabei auch von der CDU unterstützt.

Hilbert zeigte sich nach der Entscheidung erleichtert. "Natürlich bedauern wir den begangenen Formfehler." Mit der Entscheidung könne man den Blick wieder nach vorne richten.

Die Dresdner Linke nahm die Entscheidung dagegen mit "großem Befremden zur Kenntnis". Die Vorsitzenden des Stadtverbands, Jacqueline Muth und Jens Matthis, bezweifelten, dass die Entscheidung der Landesdirektion auch vor Gericht Bestand hätte.

Die Dresdner SPD-Co-Vorsitzende Julia Hartl nannte den Verlauf der "Affäre" zutiefst ärgerlich. Statt über Inhalte werde jetzt weiter diskutiert, ob die Wahlbeteiligung rechtens sei. "Dass Hilbert daran scheitert, die überschaubaren Regeln für die Wahl über die Bühne zu bekommen, ist sinnbildlich für seine Amtsführung in den letzten Jahren." Der AfD-Oberbürgermeisterkandidat Maximilian Krah bewertete die Entscheidung auf Twitter als "eklatant mangelhaft".

Unklar ist, ob Wahlbewerber juristisch gegen die Entscheidung vorgehen. Die Grünen kündigten an, die Argumentation der Landesdirektion zu prüfen. Man sei vor allem verwundert über die Feststellung, dass Hilbert als Einzelbewerber und Amtsinhaber so oder so hätte antreten können. "Das wirft die Frage auf, ob der Amtsinhaber zukünftig Narrenfreiheit bei den Modalitäten seines Antrittes genießt", sagte Kreisverbandssprecherin Henriette Mehn.

Wie Roth von der Landesdirektion erklärte, können Mitbewerber gegen die Zulassung Hilberts vor dem Dresdner Verwaltungsgericht klagen. Eine Klage hat demnach jedoch keine aufschiebende Wirkung.

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