Showdown in Düsseldorf Chef-Terrorist des IS kämpft weiter gegen Abschiebung

Abu Walaa wurde einst als Deutschland-Chef des IS verurteilt. Die Behörden sehen in ihm weiter eine ernste Gefahr – eine Ausweisung in den Irak jedoch ist schwer.
Der verurteilte Islamist Abu Walaa will sich nicht abschieben lassen. Der Iraker, der einst als Deutschland-Chef der Terrormiliz IS galt, klagt am Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen den Entzug seines Aufenthaltstitels – trotz einer klaren Haltung der Sicherheitsbehörden.
Verfahren in Düsseldorf gestartet
Abu Walaa, der aktuell eine Haftstrafe von zehneinhalb Jahren verbüßt, wurde eigens aus einem Gefängnis am Niederrhein zur Verhandlung gebracht. Das Gericht verhandelt ab Mittwoch über seine Ausweisung und mehrere Auflagen, die ihn nach der Haft betreffen würden – etwa eine tägliche Meldepflicht bei der Polizei und eine Wohnsitzauflage.
Schon vor einem Jahr war er im Eilverfahren weitgehend gescheitert. Damals bewertete das Gericht die Maßnahmen als verhältnismäßig. Der Mann sei eine ernste Gefahr für die öffentliche Sicherheit, so die Begründung. Auch das Kindeswohl seiner sieben Kinder überwiege das öffentliche Interesse nicht, hieß es damals. Nun wird im sogenannten Hauptsacheverfahren erneut verhandelt.
Radikalisierung, Rekrutierung, Haft
Abu Walaa war im Februar 2021 vom Oberlandesgericht Celle wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil später. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er Jugendliche im Ruhrgebiet und in Niedersachsen radikalisiert und für den IS angeworben hatte. Einige von ihnen reisten nach Syrien und in den Irak, um dort zu kämpfen.
Der Hassprediger war Imam eines inzwischen verbotenen Moscheevereins in Hildesheim. In dem Verfahren war auch ein Deutsch-Serbe angeklagt, der mutmaßlich den späteren Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri in seiner Dortmunder Wohnung beherbergt hatte.
Streit um mögliche Abschiebung
Die Ausländerbehörde des Kreises Viersen hatte neben der Ausweisung weitere Einschränkungen verfügt – unter anderem ein Verbot der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel. Auch diese Maßnahmen hält das Gericht für rechtmäßig.
Eine tatsächliche Abschiebung in den Irak ist bislang aber nicht erfolgt. Abu Walaa hatte geltend gemacht, ihm drohe dort die Todesstrafe. Laut Gericht bestehen noch weitere Hinderungsgründe, die einer Abschiebung entgegenstehen – dennoch bleibt die Ausweisungsandrohung bestehen.
- Material der Nachrichtenagentur dpa
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