Karlsruhe Millionen-Streit ums Holz beendet: BGH lehnt Revision ab
Ein neun Jahre langer Streit um Holzlieferungen zwischen der Klausner-Gruppe aus Österreich und dem Land Nordrhein-Westfalen ist beendet. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in Hamm aus dem Jahr 2020 keine Revision zugelassen, wie das Umweltministerium am Dienstag mitteilte. Der BGH in Karlsruhe bestätigte die Entscheidung vom 9. November 2021 (Az.: VIII ZR 97/20) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Der Bundesgerichtshof habe keine Rechtsfehler in der Entscheidung des OLG finden können.
Das Gericht in Hamm hatte die Klage in der Vorinstanz von Klausner mit Verweis auf das europäische Beihilferecht abgewiesen. Die mit dem Land geschlossenen Verträge seien nichtig.
Nach dem Orkan Kyrill im Jahr 2007 hatte das Land mit mehreren Sägewerken langfristige Lieferverträge geschlossen, um die großen Mengen an Holz aus den Wäldern zu bekommen. Am Ende konnte das Land aber nicht liefern. Klausner klagte auf Schadenersatz von 54 Millionen Euro und Ersatzlieferungen von 1,5 Millionen Festmeter Fichtenholz für sein zwischenzeitlich verkauftes Sägewerk in Adelebsen bei Göttingen (Niedersachsen).