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Ramelow sieht keine Grundlage für neue Schlichtung


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Ramelow sieht keine Grundlage für neue Schlichtung

Von dpa
02.09.2021Lesedauer: 2 Min.
Bodo Ramelow sprichtVergrößern des BildesBodo Ramelow (Die Linke), Ministerpräsident von Thüringen, spricht. (Quelle: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)
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Der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sieht im jüngsten Angebot der Deutschen Bahn im Tarifstreit mit der Lokführergewerkschaft GDL keine Grundlage für eine Schlichtung. "Mit dem vorgelegten Angebot kann ich eine Schlichtung nicht erkennen", sagte er im MDR. Ramelow war in vorigen Tarifkonflikten bei der Bahn bereits zweimal selbst als Schlichter im Einsatz. Das aktuelle Angebot des Konzerns sehe aber keinen Verzicht auf die Umsetzung des sogenannten Tarifeinheitsgesetzes (TEG) vor. Dies sei Voraussetzung für eine Einigung.

Das Gesetz gilt seit 2015 und sieht vor, dass in einem Unternehmen mit mehreren Gewerkschaften nur die Tarifverträge der größeren Arbeitnehmervertretung angewendet werden. In den meisten der rund 300 Betriebe der Deutschen Bahn ist das aus Sicht des Konzerns die mit der GDL konkurrierende Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Von 2015 bis 2020 umgingen Bahn und GDL mit einem Grundlagenvertrag die Anwendung des Gesetzes im Konzern.

Inzwischen ist dieser Vertrag ausgelaufen, eine Anschlussregelung gibt es bislang nicht. Die Bahn sieht sich deshalb gezwungen, das TEG anzuwenden. "Das spielt im Hintergrund eine große Rolle", sagte Ramelow. Die GDL fürchte, dass die Tariffähigkeit durch das Gesetz langfristig ausgehebelt werde. "Ich halte das Gesetz insgesamt für gescheitert, und ich halte es auch für einen schweren Fehler", betonte Ramelow.

Seit Donnerstagmorgen bestreikt die GDL auch den Personenverkehr der Deutschen Bahn. Bis Dienstagmorgen soll die dritte Streikrunde laufen. Die Bahn hatte am Mittwochnachmittag ein neues Angebot unterbreitet und dabei eine Corona-Prämie von 600 Euro in Aussicht gestellt sowie eine Tariflaufzeit von 36 statt wie bisher 40 Monaten. Die GDL lehnte jedoch die Wiederaufnahme von Verhandlungen ab. Die Bahn hat daraufhin vor dem Arbeitsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen den Streik beantragt. Die Verhandlung darüber begann am Donnerstagabend.

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