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Maskenpflicht endet: Werner empfiehlt freiwilliges Tragen


Erfurt
Maskenpflicht endet: Werner empfiehlt freiwilliges Tragen

Von dpa
01.04.2022Lesedauer: 1 Min.
FFP2-MaskeVergrößern des BildesEin Passant trägt eine FFP2-Maske in der Hand. (Quelle: Marijan Murat/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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In Thüringen besteht von Sonntag an keine Maskenpflicht mehr in fast allen öffentlichen Bereichen. Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) empfahl den Bürgern jedoch, angesichts der nach wie vor sehr hohen Corona-Infektionszahl weiterhin freiwillig Masken in geschlossenen Räumen zu tragen. Das gelte vor allem beim Besuch von Veranstaltungen, beim Friseur oder beim Einkaufen. "Eine Maske zu tragen ist Eigen- und Fremdschutz", sagte Werner am Freitag in Erfurt. Viele Menschen mit Vorerkrankungen seien darauf angewiesen, dass sich andere rücksichtsvoll verhielten.

Die rot-rot-grüne Regierungskoalition war am Donnerstag im Landtag mit dem Vorhaben gescheitert, die bestehenden Corona-Regeln bis zum 8. Mai zu verlängern. Damit gilt in Thüringen nur noch der Basisschutz nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz. Mit der Maskenpflicht fallen auch Zugangsbeschränkungen zu bestimmten Bereichen - beispielsweise zu Hotels und Gaststätten. Dort hatten bisher nur Geimpfte, Genesene oder Getestete (3G) Zutritt.

Nun müssen Masken verpflichtend nur noch im öffentlichen Nahverkehr sowie in Arztpraxen, Krankenhäusern, bei Rettungsdiensten und Pflegeeinrichtungen getragen werden. Vorgeschrieben sind sie auch in Gemeinschaftseinrichtungen für Obdachlose und Geflüchtete. Eine Testpflicht besteht laut Ministerium nur für Besucher und Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Werner verlängerte die bestehende Thüringer Infektionsschutz-Verordnung bis Ende April mit dem sogenannten Basisschutz. Die Minderheitskoalition wollte eigentlich Thüringen zum Hotspot erklären, um Corona-Regeln wie 3G in der Gastronomie verlängern zu können. Die Opposition im Landtag hielt dagegen und drängte auf weitgehende Lockerungen und die Eigenverantwortung der Bürger.

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