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Meist gefolterter Häftling Guantánamos will nach Deutschland – Justiz-Sieg


Klage erfolgreich
"Meist gefolterter Guantánamo-Häftling" will nach Deutschland

Von dpa, pb

Aktualisiert am 23.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Mohamedou Ould Salah und Guantànamo-Insassen (Montage): Dort wurde er 14 Jahre ohne Anklage festgehalten.Vergrößern des BildesMohamedou Ould Salah und Guantànamo-Insassen (Montage): Dort wurde er 14 Jahre ohne Anklage festgehalten. (Quelle: CC BY-SA 3.0/ZUMA Press-Montage/t-online)
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Seit Jahren will Mohamedou Ould Salahi zurück nach Deutschland zu Frau und Kind. Ist der Ex-Guantánamo-Häftling ein Al-Qaida-Mann? Die Stadt Duisburg verliert vor Gericht.

Der ehemalige Guantánamo-Häftling Mohamedou Ould Salahi, der im Jahr 2000 wegen Sozialleistungsbetrugs aus Deutschland ausgewiesen worden war, hat bei seinem jahrelangen Streit mit der Stadt Duisburg einen juristischen Teilerfolg erzielt. Salahi will nach Deutschland zurückkehren, woran ihn die Stadt mit einem Einreiseverbot bislang hindert. In Berlin lebt seine heutige Frau mit einem gemeinsamen Kind.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied nun, dass der heute 52-Jährige eine rückwirkende Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots einklagen kann. Der heute in den Niederlanden lebende Salahi, der mit seinem "Guantànamo-Tagebuch" einen internationalen Bestseller über seine 14-jährige Haftzeit in dem US-Gefängnis auf Kuba geschrieben hatte, hatte in Düsseldorf die Stadt Duisburg verklagt, die eine Befristung seines Einreiseverbots abgelehnt hatte.

Der Umstand, dass sich Salahi 1990 in Afghanistan der Terrororganisation Al-Qaida angeschlossen hatte und von August 2002 bis 2016 im US-Gefangenenlager Guantánamo inhaftiert war, spielte bei der Entscheidung keine Rolle: Salahi hatte 1991 das Kämpfen in einem von Al-Qaida geführten Dschihadisten-Camp in Afghanistan gelernt, laut eigenen Aussagen danach aber alle Verbindungen mit der Terrorgruppe abgebrochen.

US-Ermittler hielten ihn für den Chef-Rekrutierer von Al-Qaida

Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Für das Gericht spielte keine größere Rolle, ob es genügend Anhaltspunkte dafür gibt, dass Salahi in Deutschland eine Terrororganisation unterstützen könnte – davon war die Stadt Duisburg ausgegangen. Bei der Ausweisungsentscheidung im Jahr 2000 sei es schließlich nicht um den Terrorismus-Verdacht gegen den Mauretanier gegangen – sondern um Sozialbetrug.

Laut einer seit 2010 geltenden europäischen Richtlinie dürfe die Dauer eines Einreiseverbots auch bei Altfällen fünf Jahre nicht überschreiten. Das gelte aber nicht, wenn der Drittstaatsangehörige eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstelle.

Salahi war 2001, also ein Jahr nach seiner Ausweisung, von den Amerikanern in Mauretanien festgenommen worden, nachdem er unter anderem mit dem damaligen Al-Qaida-Chef Osama bin Laden telefoniert hatte.

Der gebürtige Mauretanier, der nach seiner Einreise im Ruhrgebiet Maschinenbau und Elektrotechnik studiert hatte, hatte dort auch drei Männer, die später zum Terrorkommando des 11. Septembers gehören sollten, eine Nacht bei sich übernachten lassen – angeblich auf Bitten eines Freundes.

Zwischenzeitlich galt er US-Ermittlern als Chef-Rekrutierer von Al-Qaida, später hielten sie den in Guantánamo mehreren Medienberichten zufolge meist gefolterten Mann doch für unschuldig.

Verwendete Quellen
  • waz.de (kostenpflichtig): Ex-Guantànamo-Häftling klagt erfolgreich gegen Duisburg
  • tagesschau.de: Ex-Guantánamo-Häftling darf nicht nach Deutschland
  • newyorker.com: Guantánamo’s Darkest Secret
  • rnd.de: Gefoltert in Guantanamo: Häftling Nummer 760
  • Mit Informationen Nachrichtenagentur dpa
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