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Schalke-Fan schlug ManCity-Anhänger ins Koma: Zwei Jahre auf Bewährung


Opfer lag wochenlang im Koma
Schalke-Schläger wegen Angriffs auf ManCity-Fan verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 18.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Fans in der Schalker Nordkurve (Archivbild): Insgesamt vier Fans wurden wegen Körperverletzung verurteilt.Vergrößern des BildesFans in der Schalker Nordkurve (Archivbild): Insgesamt vier Fans wurden wegen Körperverletzung verurteilt. (Quelle: Team 2/imago-images-bilder)
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Das Essener Landgericht hat mehrere Fans des FC Schalke 04 wegen eines brutalen Angriffs auf einen Manchester-City-Fan verurteilt. Einer der Angeklagten wurde zu einer Bewährungsstrafe und zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.

Nach einem brutalen Angriff auf einen britischen Fußballfan ist ein Fan von Schalke 04 am Dienstag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 33-Jährige aus Gelsenkirchen hatte den Anhänger von Manchester City beim Champions-League-Spiel am 20. Februar 2019 mit einem gezielten Faustschlag zu Boden gebracht.

Das Opfer erlitt schwerste Kopfverletzungen und lag wochenlang im Koma. Überwachungskameras im Gelsenkirchener Stadion hatten den Angriff aufgezeichnet. Das Urteil des Essener Landgerichts lautet auf gefährliche Körperverletzung.

Der britische Fan hatte sich gegen Ende der Partie an einem Kiosk im Rundgang des Stadions befunden. Sein Verein hatte gerade die 2:3-Führung erzielt. Der Schlag traf ihn direkt am Kinn. Auch Vater, Sohn und Tochter des damals 32-Jährigen waren geschlagen worden.

Landgericht Essen: Drei weitere Schalke-Fans verurteilt

Dafür sind auch drei weitere Schalke-Fans verurteilt worden. Gegen zwei von ihnen haben die Richter sechs beziehungsweise acht Monate Haft auf Bewährung verhängt. Ein vierter Angeklagter ist zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro (90 Tagessätze) verurteilt worden. Er war der einzige der Angeklagten, der nicht aktiv zugeschlagen hatte. In seinem Fall lautet das Urteil auf Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung.

Dem damals Schwerverletzten geht es nach Angaben seines Anwalts inzwischen wieder besser. Als Zeuge hatte der Manchester-City-Fan nicht ausgesagt. Er war zwar von den Richtern geladen worden, aber nicht vor Gericht erschienen.

Der Hauptangeklagte hatte im Prozess ein Geständnis abgelegt und die Zahlung von insgesamt 35.000 Euro Schmerzensgeld zugesichert. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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