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Gerichtsverfahren | Waffen und Umsturzpläne: Prozess gegen Ex-Soldaten eröffnet


Gerichtsverfahren
Waffen und Umsturzpläne: Prozess gegen Ex-Soldaten eröffnet

Von dpa
Aktualisiert am 25.06.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Zum Auftakt des Prozesses gegen einen früheren Bundeswehr-Soldaten haben sich weder der 22 Jahre alte Hauptbeschuldigte noch der mitangeklagte Vater und Bruder des Mannes zu den Vorwürfen geäußert. Dem früheren Hauptgefreiten werden vor dem Landgericht Frankfurt die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie diverse waffenrechtliche Verstöße vorgeworfen. Wie es in der zu Prozessbeginn am Freitag verlesenen Anklageschrift hieß, soll der 22-Jährige unter anderem den Plan verfolgt haben, die ganze Welt zu erobern und Flüchtlinge zu eliminieren. Dem Vater (64) und seinem Bruder (21) wird Beihilfe zur Last gelegt.

Im Elternhaus sowie mehreren Gartenhütten und Garagen in Glashütten im Taunus hatte die Polizei im Februar vergangenen Jahres umfangreiche Waffenbestände, Handgranaten und Munition gefunden. Die Angeklagten wurden daraufhin festgenommen und sind seither in Untersuchungshaft. Die Polizei war dem ursprünglich im baden-württembergischen Pfullendorf stationierten Soldaten auf die Spur gekommen, nachdem dessen frühere Freundin wegen diverser gewalttätiger Übergriffe Strafanzeige gegen ihn erstattet hatte.

Im Laufe der Ermittlungen kam unter anderem heraus, dass der Angeklagte bereits im Februar 2016 ein "Manifest über einen Bürgerkrieg" verfasst hatte, mit dem er unter anderem den "Vernichtungskrieg der Juden" brandmarkte. Von 2020 an habe er sich vorgenommen, die entsprechenden Umsturz- und Vernichtungspläne in die Tat umzusetzen.

Laut Anklage waren in diese Pläne auch der Vater und der jüngere Bruder eingeweiht. Ihnen wird Beihilfe zur Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat zur Last gelegt. Weil der Vater das elterliche Haus sowie die Grundstücke als Waffenlager zur Verfügung stellte, gilt er hinsichtlich der Waffendelikte als Mittäter. Die Staatsschutzkammer steht vor einer ausgedehnten Beweisaufnahme. Die Terminliste reicht vorerst bis zum 8. November.

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