t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalFrankfurt am Main

Wiesbaden: Mann unzufrieden mit Augenbrauen – Gericht weist Klage ab


Zwei "schwarze Balken"
Mit Augenbrauen-Behandlung unzufrieden: Mann scheitert mit Klage

Von dpa
Aktualisiert am 29.08.2022Lesedauer: 1 Min.
PantherMedia 28475466Vergrößern des BildesPermanent Make-up: Die Richter argumentierten, es habe keine konkreten Vorgaben für die Behandlung gegeben. (Quelle: Leung Cho Pan/imago images)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ein Mann ist mit seinem Permanent Make-up von einem Wiesbadener Studio unzufrieden und zieht deswegen vor Gericht – ohne Erfolg.

Zwei "schwarze Balken" statt schöner neuer Augenbrauen: Da er mit dem Ergebnis seiner Kosmetikbehandlung in einem Wiesbadener Studio unzufrieden war, zog ein Mann vor Gericht – vergeblich. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) sah in der beanstandeten Behandlung mit sogenanntem Permanent Make-up keinen begründeten Mangel, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Allein die "Geschmacksabweichungen" reichten nicht aus, denn der Kläger habe einen "künstlerischen Gestaltungsspielraum" hinzunehmen.

Der Mann war bereits vor dem Landgericht Wiesbaden mit seinem Ansinnen gescheitert, 3.500 Schmerzensgeld sowie die Erstattung der Kosten für eine Korrekturbehandlung zu erstreiten. Auf den Beschluss des OLG hin habe er die Berufung zurückgenommen, die Entscheidung sei rechtskräftig, erklärte die OLG-Sprecherin.

Kläger vor Frankfurter Gericht: Es seien "zwei schwarze Balken" in Höhe der Augenbrauen tätowiert worden

Die Richter argumentierten unter anderem, es habe keine konkreten Vorgaben für die Behandlung gegeben. Im Gegenteil: Der Mann habe per Unterschrift unter anderem bestätigt, dass vor der Pigmentierung das permanente Make-up vorgezeichnet und mittels Spiegel gezeigt worden sei. Gleiches gelte für die ungefähre Farbe. Außerdem unterzeichnete er eine Art "Abnahme" für das Endergebnis und zahlte 280 Euro.

Erst später beschwerte er sich, die Pigmentierung entstelle ihn, es seien "zwei schwarze Balken" in Höhe der Augenbrauen tätowiert worden. Die OLG-Richter erklärten dagegen, der Kläger habe nicht bewiesen, dass die "balkenförmig mit Spitzzulauf ausgeführte Tätowierung" von der Absprache mit dem Kosmetikstudio abweicht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website