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"NSU 2.0"-Angeklagter: Die Schreiben sollten Schlagzeilen generieren


"Leere Drohungen"
"NSU 2.0"-Angeklagter: Die Schreiben sollten Schlagzeilen generieren

Von dpa
06.10.2022Lesedauer: 1 Min.
Der Angeklagte Alexander M. vor dem Gericht in Frankfurt: Er soll einen "Tag X" geplant haben.Vergrößern des BildesDer Angeklagte Alexander M. vor dem Gericht in Frankfurt: Es sei niemals beabsichtigt gewesen, jemanden anzugreifen. (Quelle: Arne Dedert/AFP-bilder)
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Der Prozess um die NSU 2.0-Drohbriefe neigt sich dem Ende zu: Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Im Prozess um die "NSU 2.0"-Drohschreiben hat der Angeklagte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe erneut zurückgewiesen. Er sei zwar in einem einschlägigen Forum im Darknet unterwegs gewesen, habe selbst aber keine Straftaten begangen, sagte der aus Berlin stammende Alexander M. am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt. Es habe sich zudem um leeren Drohungen gehandelt. Die Schreiben sollten Schlagzeilen generieren. Es sei niemals beabsichtigt gewesen, jemanden anzugreifen.

Die Anklage wirft dem 54-Jährigen vor, zahlreiche Drohschreiben gegen Politikerinnen, Rechtsanwälte und Personen des öffentlichen Lebens verfasst und versandt zu haben. Zwischen August 2018 und März 2021 soll er laut Anklage über 100 selbst verfasste Schreiben verschickt haben – per E-Mail, Fax oder SMS.

Er muss sich wegen Beleidigung, Bedrohung, Nötigung und Volksverhetzung verantworten. Der Absender "NSU 2.0" spielt auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) an.M. und die Nebenklage stellten am Donnerstag weitere Beweisanträge. Ob, wie zunächst erwartet, auch das Plädoyer der Staatsanwaltschaft gehalten werden kann, war zunächst unklar.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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