Urteil im "NSU 2.0"-Prozess erwartet
Per E-Mail, SMS und Fax soll er seine zumeist weiblichen Opfer bedroht haben. Nun wird ein Urteil gegen den mutmaΓlichen TΓ€ter erwartet.
Mehr als vier Jahre nach dem ersten Drohschreiben mit der Unterschrift "NSU 2.0" geht der Prozess um die Drohbriefserie vor dem Landgericht Frankfurt auf sein Ende zu. Am Donnerstag will die zustΓ€ndige Strafkammer ihr Urteil gegen Alexander M. verkΓΌnden.
Von den laut Anklage ursprΓΌnglich 116 verschickten Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten an Politiker und andere PersΓΆnlichkeiten des ΓΆffentlichen Lebens ist die Staatsanwaltschaft mittlerweile abgerΓΌckt. Sie wirft M. nun noch 81 strafbare Schreiben vor. Lange Zeit stand in dem Fall die hessische Polizei selbst unter Verdacht.
Angeklagter soll Politiker und Aktivistin bedroht haben
Die mit dem Synonym "NSU 2.0" unterschriebenen Drohbriefe soll M. zwischen Anfang August 2018 und Ende MΓ€rz 2021 per E-Mail, SMS oder Fax unter anderem an Bundestagsabgeordnete, Parlamentarier des hessischen Landtags, eine Frankfurter AnwΓ€ltin sowie KΓΌnstler und Menschenrechtsaktivisten geschickt haben. Das KΓΌrzel "NSU 2.0" nimmt Bezug auf die rechtsextremistische Zelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU).
Konkret wirft die Anklage dem 53-JΓ€hrigen neben 67 FΓ€llen von Beleidigung versuchte NΓΆtigung, Bedrohung, Volksverhetzung, das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, StΓΆrung des ΓΆffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und ΓΆffentliche Aufforderung zu Straftaten vor.
Meistens erhielten Frauen die Drohbriefe
Die Drohbriefe, die hΓ€ufig in Form eines behΓΆrdlichen Schreibens oder eines Gerichtsurteils verfasst waren, habe der erwerbslose Mann regelmΓ€Γig mit "Heil Hitler" unterzeichnet, sich selbst habe er "SS-ObersturmbannfΓΌhrer" genannt. Er habe den ΓΌberwiegend weiblichen Adressatinnen unter anderem mit Worten wie "verpiss dich lieber, solange du hier noch lebend rauskommst" gedroht. Um seine Drohwirkung zu verstΓ€rken, soll der Beschuldigte zum Teil nicht frei zugΓ€ngliche Daten der Betroffenen genannt haben.
Weil diese Daten von Computern der hessischen Polizei in Wiesbaden und Frankfurt abgerufen worden waren, richtete sich der Verdacht lange Zeit gegen die Polizei. Ein ehemaliger Polizist aus Bayern und seine Ehefrau standen zunΓ€chst im Fokus der Ermittlungen. Der Verdacht gegen sie konnte allerdings nicht erhΓ€rtet werden. Die Daten soll sich M. telefonisch bei der Polizei erschlichen haben.
Fall hatte schwerwiegende Folgen fΓΌr hessische Polizei
Der Fall hatte auch Folgen fΓΌr die hessische Polizei. LandespolizeiprΓ€sident Udo MΓΌnch trat zurΓΌck, und Innenminister Peter Beuth (CDU) berief einen Sonderermittler. Zudem kΓΌndigte Beuth eine Reform des polizeilichen Abfragesystems an.
M. ist den Ermittlern zufolge vorbestraft und wurde zuletzt 2014 verurteilt. Bereits im Jahr 1992 hatte er sich als Kriminalbeamter ausgegeben und wurde in diesem Zusammenhang wegen AmtsanmaΓung verurteilt. Auf seine Spur kamen die Ermittler nach eigenen Angaben durch akribische Ermittlungsarbeit vor allem in Internetblogs und -foren. Auf der Plattform "PI-News" stieΓ die Polizei auf einen Nutzer, dessen BeitrΓ€ge in Form und Duktus Γhnlichkeiten mit den "NSU 2.0"-Drohschreiben aufwiesen.
Γber Internetrecherchen wurde dann auf einer Schachplattform ein namensgleiches Profil gefunden β weitere wurden ΓΌber die genutzte IP-Adresse entdeckt. Aus den Drohschreiben und den Onlinekommentaren ergaben sich zudem zahlreiche BezΓΌge zu Berlin und dort zum direkten Wohnumfeld des Beschuldigten.
Angeklagter beleidigte und bedrohte Zeugen noch vor Gericht
Anfragen beim Betreiber der Schachplattform zu den verdΓ€chtigen Profilen sowie Bestandsdatenabfragen bei Telefonanbietern fΓΌhrten schlieΓlich im April 2020 zur Identifizierung des VerdΓ€chtigen.
WΓ€hrend des Prozesses, der im Februar 2022 begann, fiel M. vor allem durch aufbrausendes Verhalten auf. So bedrohte und beleidigte er aussagende Zeugen. Die VorwΓΌrfe bestritt er. Er sei Mitglied einer Chatgruppe im Darknet gewesen, aus der heraus Straftaten begangen worden seien β er selbst habe sich jedoch nicht daran beteiligt. WΓ€hrend die Staatsanwaltschaft die VorwΓΌrfe bestΓ€tigt sah und in ihrem PlΓ€doyer siebeneinhalb Jahre Haft forderte, plΓ€dierte M. Ende Oktober in weiten Teilen fΓΌr sich selbst und forderte einen Freispruch.
- Nachrichtenagentur AFP