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Femizid-Prozess in Frankfurt: Mann stach 33-mal auf Lebensgefährtin ein


Femizid in Frankfurt
Er stach 33-mal auf seine Lebensgefährtin ein: "Es tut mir so leid"

Von dpa, stn

Aktualisiert am 24.02.2023Lesedauer: 2 Min.
FemizideVergrößern des BildesEine Frau legt eine Blume nieder, um einer getöteten Frau zu gedenken (Symbolbild) (Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Ein 46-Jähriger tötete seine Partnerin mit 33 Messerstichen vor einem Supermarkt in Frankfurt: Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe.

Er tötete seine Lebensgefährtin mit 33 Messerstichen und sagt: "Es tut mir leid": Vor dem Landgericht Frankfurt im Mord-Prozess hat der Angeklagte sein Bedauern über die Tat geäußert. Wie glaubwürdig seine Aussage ist, ist indes eine andere Frage.

Der 46-jährige Schwede hatte seine 24 Jahre alte Lebensgefährtin im Oktober 2019 vor einem Supermarkt in Frankfurt-Bornheim mit 33 Messerstichen getötet. Das Messer mit 21 Zentimetern Klingenlänge hatte er direkt zuvor zusammen mit ihr gekauft. Die Beziehung war geprägt von Aggressionen, seinem Drogenkonsum und seiner Arbeitslosigkeit. Die Frau trennte sich in der Folge von ihm.

Dies akzeptierte er nicht, drohte wiederholt mit Suizid und randalierte vor der Wohnung der Frau. Auch am Tatabend sprach er seine Drohung aus. Die Frau reagierte darauf mit dem sarkastischen Vorschlag, ein Messer zu kaufen. Als die beiden den Supermarkt verließen, stach er auf sie ein.

Solche Morde nennt man Femizid. Den Begriff hat die in den USA lebende Soziologin Diana E. H. Russell geprägt. Sie definierte Femizid als "Tötung einer oder mehrerer Frauen durch einen Mann oder mehrere Männer, weil sie Frauen sind". Femizide können unterschiedliche Formen annehmen, unter anderem die Tötung durch einen Intimpartner innerhalb oder nach Auflösen der Beziehung und das Töten im Namen der "Ehre".

Das Urteil wird am 1. März erwartet

Weil einer der Richter der Schwurgerichtskammer kurzfristig krank geworden war, musste sich das Gericht nach der Äußerung des Angeklagten sofort wieder vertagen. Das Urteil soll nun am 1. März verkündet werden. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Haft für den Angeklagten wegen Mordes.

Wegen Totschlags wurde der Mann Ende 2020 in einem ersten Prozess zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil nach der Revision der Nebenkläger jedoch auf, weil auch eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht komme. Der zweite Prozess gegen ihn hatte Mitte Januar begonnen.

Hinweis: Falls Sie viel über den eigenen Tod nachdenken oder sich um einen Mitmenschen sorgen, finden Sie hier sofort und anonym Hilfe.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur dpa
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