Mainzer Tenor aus U-Haft entlassen
Vor drei Monaten war René R. bei einer bundesweiten Reichsbürger-Großrazzia verhaftet worden. Jetzt soll er wieder auf freiem Fuß sein.
Der inhaftierte Mainzer Tenor René R. ist aus der Untersuchungshafthaft entlassen worden. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) am Mittwoch. R. war im Dezember vergangenem Jahres im Zuge einer bundesweiten "Reichsbürger"-Razzia festgenommen worden.
Wie die Bundesanwaltschaft der "FAZ" sagte, werde R. weiterhin der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verdächtig. Doch die Untersuchungshaft sei unverhältnismäßig – ein Haftgrund liege nicht vor.
Renè R. stammt zwar aus Baden-Württemberg, war aber im Rhein-Main-Gebiet aktiv. Der Tenor war verschiedenen Berichten zufolge Mainzer Hofsänger, die ein fester Bestandteil des Mainzer Karnevals sind. Der traditionelle Männerchor ist etwa für das Lied "So ein Tag, so wunderschön wie heute" bekannt.
Weitere Razzia in der "Reichsbürger"-Szene
Bei der bundesweiten "Reichsbürger"-Großrazzia im Dezember 2022 wurden neben R. 24 weitere Personen festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein, die das politische System in Deutschland stürzen wollte oder diese zu unterstützen. Zu den Terrorverdächtigen zählen drei Personen aus Hessen: der mutmaßliche Rädelsführer Heinrich XIII., die Astrologin Ruth Hildegard Leiding und der Unterstützer Alexander Q.
Wie die "FAZ" berichtete, soll R. an Corona-Protestdemos teilgenommen haben und werde bei Getreuen als "politischer Gefangener" gesehen. Möglicherweise sollte er ein Ministeramt übernehmen.
Bei einer weiteren Razzia in der "Reichsbürger"-Szene hatte die Bundesanwaltschaft am Mittwochmorgen mehr als 20 Objekte in acht Bundesländern und in der Schweiz durchsuchen lassen. Dabei war es im baden-württembergischen Reutlingen zu einem Schusswechsel mit einem der Betroffenen gekommen, der Mann verschanzte sich im Wohnzimmer und schoss einem Polizisten in den Arm.
- faz.net: "Was über die Umsturzpläne der "Reichsbürger" bekannt ist"
- Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 22. März 2023