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Frankfurt: Reichelt-Unternehmen darf trans Frau nicht Mann nennen


Entscheidung des Landgerichts Frankfurt
Reichelt-Unternehmen darf trans Frau nicht Mann nennen

Von Stefan Simon

23.03.2023Lesedauer: 2 Min.
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Julian Reichelt (Archivbild): Er wirft dem "Spiegel" Opportunismus vor.Vergrößern des Bildes
Julian Reichelt (Archivbild): Sein Medienunternehmen hat eine einstweilige Verfügung erhalten. (Quelle: Jörg Schüler/imago images)

Eine Mitarbeiterin bezeichnete auf dem Blog des Ex-Bild-Chefredakteurs eine trans Frau als Mann. Das Landgericht Frankfurt hat dies nun untersagt.

Das Landgericht Frankfurt hat mit einer einstweiligen Untersuchung untersagt, dass die trans Frau Janka Kluge in einem Blogartikel der Rome Medien von Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt als Mann bezeichnet wird. Das teilte Kluges Anwalt Jasper Prigge mit. Laut Prigge verbietet damit erstmalig ein Landgericht durch eine einstweilige Verfügung das Misgendern einer trans Frau.

Kluge hatte sich gegen einen Artikel der Autorin Judith Sevinç Basad vom 3. Februar auf "Pleiteticker.de" gewehrt. In dem Text war sie zunächst als "biologischer Mann", später nur noch als "Mann" bezeichnet worden. Das Landgericht Frankfurt gab Kluge mit einer einstweiligen Verfügung vom 17. März Recht und entschied gegen die Rome Medien GmbH, zu dem der Blog gehört. Reichelt betreibt seit seiner Entlassung bei der Bild neben dem Pleiteticker-Blog einen Youtube-Kanal.

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Eine Reaktion Reichelts hat nicht lange auf sich warten lassen. Auf "Twitter" teilte er mit: "Wir dürfen einen biologischen Mann nicht mehr Mann nennen, weil er als Frau auftritt. Wir erleben ein Zeitalter, in dem die Institutionen des Rechtsstaats Ideologie und Befindlichkeiten höher bewerten als die Fakten unserer Existenz." Auch die rechtskonservative Publizistin Birgit Kelle äußerte sich, dass ein deutsches Gericht das Aussprechen der Wahrheit unter Strafe stelle.

Die Entscheidung des Landgerichts zum Misgendern könnte Signalwirkung haben

"Niemand muss hinnehmen, bewusst dem falschen Geschlecht zugeordnet zu werden", erklärt Kluges Anwalt Prigge. Das Landgericht habe hier im Einzelfall entschieden, dennoch habe die Entscheidung eine Signalwirkung. "Verschiedene Studien belegen die negativen Auswirkungen von Misgendern auf Betroffene. Hierauf haben wir im Verfahren hingewiesen", erläutert Kluge. Misgendern sei ein schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und könne rechtliche Konsequenzen haben.

Im Falle von Kluge hat das Landgericht eine Entscheidung getroffen. Doch noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • prigge-recht.de: Reichelt-Unternehmen darf trans Frau nicht als "Mann" bezeichnen
  • Twitter/Julian Reichelt
  • Twitter/Janka Kluge
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