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Klage gegen Graf: Frankfurter Uniklinik hält an Chef fest


Vorwurf der Untreue
Frankfurter Uniklinik hält an angeklagtem Professor fest

Von dpa
11.05.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 99461612Vergrößern des BildesProf. Dr. Jürgen Graf: Er war 2014 bis 2016 in Stuttgart tätig. (Quelle: via www.imago-images.de)
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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat den Klinikchef der Uniklinik Frankfurt unter anderem wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug angeklagt – gekündigt wird er deswegen nicht.

Das Frankfurter Universitätsklinikum hält trotz einer Anklage in Stuttgart an ihrem Ärztlichen Direktor fest. Die Vorwürfe gegen Professor Jürgen Graf sind laut seinem Anwalt "unzutreffend", wie aus Stellungnahmen des Aufsichtsrats der Uniklinik und einem Schreiben seines Anwalts hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vorlagen.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte Ende März Anklage gegen neun Personen erhoben. Ihnen wird Betrug, Untreue und teilweise auch Bestechlichkeit und Bestechung ausländischer Amtsträger zur Last gelegt. Bei den seit 2018 laufenden Ermittlungen geht es um die Behandlung libyscher Kriegsopfer und ein Beratungsprojekt mit Kuwait.

Das Landgericht Stuttgart hat noch nicht über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Es gilt die Unschuldsvermutung. Graf war 2014 bis 2016 in Stuttgart tätig, danach wurde er Ärztlicher Direktor in Frankfurt.

Aufsichtsrat von Frankfurter Uniklinik würdigt Verdienste Grafs

Die sogenannte International Unit sei 2005 im Klinikum Stuttgart errichtet und ab 2008 als sogenanntes Profitcenter geführt worden, so der Anwalt von Graf. Graf sei erst sehr viel später in Stuttgart angestellt worden, er sei nicht an der Errichtung der International Unit beteiligt gewesen. Auch die Verträge in den Komplexen Libyen und Kuwait seien "im Wesentlichen ohne seinen Einfluss abgeschlossen worden": "Insofern sind die Anklagevorwürfe unzutreffend."

Personalausschuss und Aufsichtsrat des Frankfurter Universitätsklinikums haben am 26. April über den Fall beraten. Dabei wurde auch ein anwaltliches Gutachten herangezogen. "Für den Aufsichtsrat ist wichtig, dass die notwendige Handlungsfähigkeit des Universitätsklinikums in der derzeitigen herausfordernden Situation der deutschen Krankenhauslandschaft sicher gestellt wird", so der Aufsichtsrat in seinem Statement.

Der Aufsichtsrat würdigte die Verdienste Grafs "für das Universitätsklinikum Frankfurt und die hessische Krankenhauslandschaft in Corona-Zeiten" und beschloss, "nach jetziger Informations- und Sachlage am Beschäftigungsverhältnis von Herrn Prof. Graf festzuhalten".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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