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Katzen-Quälerei in Hessen: Behörde befreit 40 Tiere aus Wohnung in Groß-Gerau


Tierschutzanzeige
Katzen-Drama in Hessen: Behörde will 40 Tiere aus Wohnung befreien

Von t-online, RF

08.08.2023Lesedauer: 1 Min.
Eine Katze faucht und legt die Ohren an.Vergrößern des BildesKatze (Symbolbild): Die Tiere leben auf nur 70 Quadratmetern. (Quelle: bedo/Getty Images)
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Eine Frau aus Hessen hält dutzende Katzen auf nur 70 Quadratmetern. Nun greift das Kreisveterinäramt Groß-Gerau ein.

Das Veterinäramt im hessischen Kreis Groß-Gerau ist wegen dutzender Katzen eingeschritten, die in nur einer Wohnung gehalten wurden. Wie der Landkreis am Montag mitteilte, will die Behörde im Laufe der Woche die rund 40 Katzen befreien. Demnach sollen die Tiere aktuell mit ihrer Halterin auf nur 70 Quadratmetern zusammenleben. Grund für die Maßnahme sei eine Tierschutzanzeige.

Es handelt sich um reine Wohnungskatzen. Über ihren Gesundheitszustand wurde nichts bekannt, weshalb die Tiere so schnell wie möglich ärztlich untersucht werden sollen. Laut Amt sei es zunächst schwierig gewesen, geeignete Plätze für die Katzen zu finden. Tierheime in der näheren und weiteren Umgebung seien schon voll gewesen und hätten keine weiteren Katzen aufnehmen können. Auch eine Anfrage bei der Landestierschutzbeauftragten blieb erfolglos. Die Halterin selbst konnte auch keines ihrer Tiere weitervermitteln.

Landestierschutzverband vermittelt Katzen

Letztlich gelang es über den Landestierschutzverband Hessen, Plätze für alle Katzen zu finden. "Wir haben alles Erdenkliche versucht, um die Tiere unterzubringen", erklärte Katrin Stein vom Kreisveterinäramt. Falls dies nicht gelungen wäre, hätten die Katzen getötet werden müssen. Diese "letzte Option", sei somit jedoch verhindert worden.

Für die Sammelsucht von Tieren auf zu engem Raum, gibt es einen Begriff: "Animal Hoarding", was sich etwa mit "Tiere horten" übersetzen lässt. Der Tierschutzbund beschreibt dieses Phänomen als "Krankheitsbild, bei dem betroffene Menschen Tiere in einer so großen Anzahl halten, dass sie sie nicht mehr angemessen versorgen können."

Verwendete Quellen
  • tierschutzbund.de
  • kreisgg.de: Mitteilung der Landeskreises am 7. August 2023
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