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Sektenmord-Prozess in Hessen: Verteidiger fordern Revision


Erneute Revision
Verteidiger im Sektenmord-Prozess fechten Urteil an

Von t-online, dpa, mad

Aktualisiert am 24.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Mutmaßliche SektenführerinVergrößern des BildesDie mutmaßliche Sektenführerin neben ihrem Verteidiger im Landgericht Frankfurt. (Quelle: Helmut Fricke/dpa/dpa)
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Das Urteil wurde gefällt: Sylvia D. sollte sich für den Mord an einem kleinen Jungen verantworten. Nun legen ihre Verteidiger Revision ein – erneut.

Die Verteidiger der mutmaßlichen Sektenführerin Sylvia D. haben gegen das Urteil des Frankfurter Landgerichts wegen Mordes an einem kleinen Jungen im Jahr 1988 Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof werde sich daher erneut mit dem Fall beschäftigen, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Bis eine Entscheidung vorliege, werde es erfahrungsgemäß mindestens mehrere Monate dauern.

In der vergangenen Woche war die 76-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Bereits zuvor forderte die Verteidigung den Freispruch der Angeklagten. Das Opfer, der vierjährige Sohn von Sektenmitgliedern, war vor 35 Jahren in einem Sack erstickt. Lange Zeit waren die Behörden von einem Unglücksfall ausgegangen, bis ehemalige Sektenmitglieder neue Details lieferten.

Sektenmord-Prozess: Revision bereits zuvor erfolgreich

Vor drei Jahren hatte das Landgericht in Hanau Sylvia D. wegen Mordes verurteilt, nach der Revision ihrer Rechtsanwälte verwies der Bundesgerichtshof den Fall zur erneuten Verhandlung zum Frankfurter Landgericht. Dort war ihr über sechs Monate lang der Prozess gemacht worden.

Auch gegen das Urteil gegen die Mutter des kleinen Jungen läuft die Revision, sie war vom Hanauer Landgericht vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden.

Wann ist eine Revision zulässig?

Urteile können durch eine Revision angefochten werden, allerdings nur dann, wenn das Berufungsgericht sie in dem Urteil zugelassen hat. Das ist der Fall, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.

Die Revision kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht, also etwa Gesetze nicht richtig angewendet wurden. Erfahren Sie hier weitere Einzelheiten zum Urteil der mutmaßlichen Sektenführerin.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Landesjustizportal: "Berufung und Revision" (Abgerufen am 24.11.2023)
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