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Hanau: Mordprozess gegen Sektenführerin – Freispruch gefordert


Sie soll einen Vierjährigen erstickt haben
Mordprozess: Freispruch für Sektenführerin gefordert


09.11.2023Lesedauer: 2 Min.
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Blick in einen Gerichtssaal (Symbolbild): Im Mordprozess gegen eine Sektenführerin kommen weitere Details zum Vorschein – die Verteidigung fordert einen Freispruch. (Quelle: Jan Huebner via www.imago-images.de/imago-images-bilder)

Vor 35 Jahren ist ein Vierjähriger in einem Sack erstickt. War es Mord? Die angeklagte Sektenführerin bestreitet ihre Schuld an seinem Tod.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines kleinen Jungen hat die Verteidigung einen Freispruch der wegen Mordes angeklagten mutmaßlichen Sektenführerin Sylvia D. gefordert. Der Fall ereignete sich in Hanau im Jahr 1988. 35 Jahre nach der Tat soll am kommenden Mittwoch das Urteil gefällt werden.

Die mutmaßliche, mittlerweile 76-jährige Täterin sei das Opfer einer Kampagne und öffentlicher Hetze, sagte einer ihrer beiden Rechtsanwälte am Mittwoch im Frankfurter Landgericht. Der Verteidiger warf den Ermittlern darüber hinaus "blinden Eifer" vor.

Auch die Angeklagte sprach in ihrem fast zwei Stunden langen Schlusswort von einem "Rufmord". Es werde versucht, aus ihr "ein Monster" zu machen, sie habe aber nichts getan, behauptet sie. Jahrzehntelang waren auch die Behörden von einem Unfall ausgegangen.

Aussagen von Sektenaussteigern rollen den Fall auf

Aussagen von Sektenaussteigern im Jahr 2015 warfen jedoch neues Licht auf den Fall. An dem Tag, als der Vierjährige aus dem Leben gerissen wurde, soll er besonders heftig geschrien und letztlich an einer Kohlendioxidvergiftung in einem Sack gestorben sein, in den ihn Sylvia D. eingeschnürt hatte.

Die Angeklagte soll den Jungen anschließend im Badezimmer eingesperrt und trotz Außentemperaturen von 32 Grad die Luftzufuhr verringert und das Fenster geschlossen haben. Auf Schreie des Jungen soll sie erwidert haben, er könne das "Schaugebrüll" sein lassen. Sie gehe nun raus in den Garten, dort könne ihn keiner schreien hören. Das Kind soll an seinem Erbrochenen erstickt sein.

Dass sie den Jungen im Sack festgehalten hatte, bestritt die Angeklagte vor Gericht gar nicht. Sie behauptete jedoch, das Material des Sackes sei "dünn und löchrig" gewesen. Er habe nichts mit dem Tod des Kindes zu tun gehabt, sondern sei "nur zu seinem Schutz" gewesen.

Alle Strafbestände außer Mord verjährt

Wie schon bei ihrer Einlassung zum Prozessauftakt vor über sechs Monaten erinnerten ihre Ausführungen immer wieder an eine Predigt, schreibt die Deutsche Presse-Agentur. Häufig sei die Rede von "dem Alten", ihrem Namen für Gott, als dessen Sprachrohr sie sich sieht. Dieser teile ihr seine Botschaften über Träume mit.

Die Schwurgerichtskammer will am kommenden Mittwoch ihr Urteil verkünden. Außer Mord sind alle anderen Straftatbestände verjährt.

Verteidigung sieht Unklarheiten in dem Fall

Wie die Verteidigung am Mittwoch mitteilte, ist der Ablauf am Todestag des vierjährigen Jungen noch nicht eindeutig geklärt. Es gibt widersprüchliche Angaben, die eine genaue Rekonstruktion erschweren. Zudem sei auch die Todesursache nicht mehr bestimmbar.

Darüber hinaus sei unklar, ob der Junge an dem Augusttag im Jahre 1988 während seines Mittagsschlafs ganz oder nur bis zum Hals in dem Sack gesteckt habe. Der Staatsanwalt bezeichnete in seiner Entgegnung das Plädoyer als "einfallslos", zudem seien mehrere Angaben falsch.

Zeugen: Angeklagte soll den Jungen gehasst haben

Vergangene Woche wurde auf eine lebenslange Haft für die mutmaßliche Sektenführerin wegen "grausamen" Mordes aus niedrigen Beweggründen plädiert. Als Motiv gab die Anklagevertreterin an, der Junge habe für die Frau "das Böse" symbolisiert, sie habe mit ihm einen Machtkampf geführt.

Laut Zeugenaussagen soll Sylvia D. den Jungen gehasst haben, weil er für sie die "Reinkarnation Hitlers" und "von den Dunklen besessen" gewesen sei.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • hs.de: "Mutmaßliche Sektenführerin aus Hanau soll vierjährigen Jungen getötet haben" (Stand: 4.05.2023)
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