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Frankfurt: Steuerberater gibt keine eigenen Steuererklärungen ab – Prozess


Berufszulassung entzogen
Steuerberater prellt den Staat um 330.000 Euro

Von dpa
Aktualisiert am 05.04.2024Lesedauer: 1 Min.
Landgericht FrankfurtVergrößern des BildesEin Eingang eines Frankfurter Gerichts (Archivbild): Vor dem Amtsgericht wurde am Freitag ein kurioser Fall verhandelt. (Quelle: Helmut Fricke/dpa/dpa-bilder)
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Für seine Mandanten gab ein Steuerberater zahlreiche Steuererklärungen ab. Seine eigene jedoch fehlte – deshalb landete er vor dem Frankfurter Amtsgericht.

Ein Steuerberater musste sich vor dem Frankfurter Amtsgericht verantworten – unter anderem, weil er selbst keine eigenen Steuerklärungen abgegeben hat. Das Gericht hat den Mann nun wegen Steuerhinterziehung verurteilt.

Insgesamt soll der Steuerberater 330.000 Euro am Fiskus vorbeigeschleust haben. Das Amtsgericht Frankfurt hat ihn deshalb zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt. Zudem soll dem 69-Jährigen die Zulassung zum Beraterberuf entzogen werden.

War überhaupt nicht als Steuerpflichtiger registriert

Der Angeklagte hatte zwischen 2013 und 2019 weder Einkommenssteuererklärungen noch Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben. Nachdem er im gleichen Zeitraum aber reichlich Steuererklärungen für seine Mandanten abgegeben hatte, fiel sein Name den Finanzbeamten auf. Eine Nachprüfung ergab, dass er überhaupt nicht als Steuerpflichtiger registriert war.

Vor Gericht legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Er sei finanziell in eine Schieflage geraten und habe sich deshalb nicht von selbst beim Finanzamt gemeldet, wie es eigentlich vorgeschrieben gewesen sei. Mittlerweile sei er praktisch pleite. Das Gericht nahm dies zum Anlass, auf weitere finanzielle Bewährungsauflagen zu verzichten. Aufgrund seiner angeschlagenen Gesundheit kamen darüber hinaus auch gemeinnützige Arbeitsstunden nicht in Betracht. Das Urteil vom Freitag ist bereits rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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