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Frankfurt: Mann betrieb Drogenhandel in U-Bahn-Kiosk – Urteil


Beschwerden über Trinkhalle
Mann betrieb Drogenhandel in U-Bahn-Kiosk – Urteil

Von dpa
Aktualisiert am 24.03.2021Lesedauer: 1 Min.
Zugang zu einer U-Bahn-Station in Frankfurt (Archivbild): In einem Kiosk an einer Haltestelle hatte ein Mann einen Drogenhandel betrieben. Nun ist er dafür verurteilt worden.Vergrößern des BildesZugang zu einer U-Bahn-Station in Frankfurt (Archivbild): In einem Kiosk an einer Haltestelle hatte ein Mann einen Drogenhandel betrieben. Nun ist er dafür verurteilt worden. (Quelle: Lorenz/imago-images-bilder)
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An einer Trinkhalle an einer Frankfurter U-Bahn-Haltestelle hatte ein Mann einen Drogenhandel betrieben. Nun ist er von einem Gericht verurteilt worden.

Wegen Drogenhandels an seinem Kiosk an einer Frankfurter U-Bahn-Haltestelle ist ein 31-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Richter des Landgerichts Frankfurt entschieden sich am Mittwoch für die Strafaussetzung, weil der Angeklagte mittlerweile mit Erfolg an einer Therapie teilnimmt. Die Staatsanwaltschaft, die fünfeinhalb Jahre Haft gefordert hatte, kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an.

Nachdem es an der Trinkhalle immer wieder zu Lärmbelästigungen und deshalb zu Beschwerden von Anwohnern gekommen war, erschienen im Januar 2018 Polizeibeamte zur Kontrolle. Bei der Durchsuchung wurde mehr als ein Kilogramm Haschisch und Marihuana sowie kleinere Mengen Kokain sichergestellt.

Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, neben dem eigenen Konsum auch Handel mit den Drogen betrieben zu haben. Die Strafkammer bestimmte als Bewährungsauflage deshalb regelmäßige Kontrollen und die weitere Therapieteilnahme.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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