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Elternstreit in Frankfurt: Gericht erlaubt Sohn Corona-Impfung


Nach Elternstreit
Frankfurter Gericht erlaubt 16-Jährigem Corona-Impfung

Von dpa
Aktualisiert am 24.08.2021Lesedauer: 1 Min.
Ein Eingang des Oberlandesgericht (Symbolbild): In Frankfurt am Main wurde einem 16-Jährigen die Impfung erlaubt, obwohl seine Mutter dagegen war.Vergrößern des BildesEin Eingang des Oberlandesgericht (Symbolbild): In Frankfurt am Main wurde einem 16-Jährigen die Impfung erlaubt, obwohl seine Mutter dagegen war. (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)
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Ein Elternpaar hat sich vor Gericht um die Corona-Impfung ihres vorerkrankten Sohnes gestritten. Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat entschieden: Der Junge soll die Impfung bekommen.

Das OLG Frankfurt hat in einem Impfstreit einem Vater zugesprochen, seinen 16-jährigen Sohn gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Die Mutter hatte sich gegen die Impfung ihres vorerkrankten Sohnes wehren wollen.

Können sich die Eltern eines minderjährigen Kindes nicht darüber einigen, ob dieses mit einem mRNA-Impfstoff gegen eine Corona-Infektion geimpft werden soll, darf derjenige Elternteil entscheiden, der die Impfung befürwortet.

Das gilt laut einem Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main aber nur dann, wenn es eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) des Robert Koch-Instituts gibt und das Kind selbst geimpft werden möchte. Das hat das OLG am Dienstag in Frankfurt mitgeteilt.

Für 16-Jährigen gab es eindeutige Corona-Impfempfehlung

Im konkreten Fall ging es um einen fast 16 Jahre alten Jungen, für den aufgrund seiner Vorerkrankungen eine eindeutige Impfempfehlung der Stiko vorlag. Vater und Sohn wollten die Impfung, die Mutter war damit nach Auskunft des OLG nicht einverstanden und bezeichnete diese als "Gentherapie".

Das Amtsgericht hatte dem Vater nach dessen Antrag im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die alleinige Befugnis übertragen, über die Impfung seines Sohnes zu entscheiden. Dagegen hatte die Mutter erfolglos Beschwerde beim OLG eingelegt. Die erste Impfung des Jungen ist nach Auskunft des Gerichts bereits erfolgt. Die Entscheidung des OLG ist nicht anfechtbar.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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