t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalFrankfurt am Main

Corona-Lockerungen: Hessen hält an Maßnhamen fest


Kein "Freedom-Day"
Hessen verlängert Corona-Regelungen

Von t-online
16.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Wegfall des geplanten Freedom Day (Symbolbild): In Hessen bleiben die Corona-Maßnahmen bis zum 2.April bestehen.Vergrößern des BildesWegfall des geplanten Freedom Day (Symbolbild): In Hessen bleiben die Corona-Maßnahmen bis zum 2.April bestehen. (Quelle: Political-Moments/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Eigentlich sollten am Sonntag fast alle Corona-Maßnahmen fallen. Doch die hessische Landesregierung verlängert nun die Maskenpflicht und Zugangsreglungen bis Anfang April. Dazu nutzt sie eine Übergangsfrist.

Die hessischen Corona Regelungen bleiben bestehen – vorerst. Obwohl die Maßnahmen eigentlich am Sonntag schon fallen sollten, nutzt die Landesregierung nun die Übergangsfrist bis zum 2. April, bis der der Bund das neue Bundesinfektionsgesetz beschlossen hat. Das berichtet die hessische Staatskanzlei am Dienstag.

So sollen die Zugangsregelungen, wie 3G in Nahverkehr und Restaurants, noch zwei Wochen länger gelten. Auch die Pflicht zum Tragen einer Maske soll zunächst bestehen bleiben, ebenso wie Abstands- und Hygienekonzepte und die Testpflicht an den Schulen.

Auch in Frankfurt bleiben die Corona-Regelungen vorerst bestehen

"So bleiben wir besonnen und handlungsfähig“, erläuterte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in Wiesbaden. Aufgrund der herrschenden Uneinigkeit der Bundesregierung über die Corona-Neuregelungen würden alle Länder dieses Vorgehen ablehnen. Das Verfahren sei auch deshalb unsäglich, weil die Menschen wissen wollen, wie es weitergehe.

Im Anschluss an diese Übergangsphase seien nach derzeitigem Stand nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen möglich, um vor allem gefährdete Gruppen zu schützen. Weitergehende Maßnahmen seien dann nur in nachgewiesenen Hotspots und nach vorherigem Landtagsbeschluss möglich.

Weitere Corona-Maßnahmen fallen am 20.März

Für weitere bisherige Corona-Regelungen entfällt am 20. März die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das heißt konkret: Veranstaltungen seien wieder mit unbegrenzten Teilnehmerzahlen möglich.

Auch Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen künftig nicht mehr von den Gesundheitsämtern genehmigt werden. Ebenso ist keine Kontaktdatenerfassung mehr nötig. Ungeimpfte dürfen sich zudem wieder mit so vielen Menschen treffen wie sie möchten. Das war bisher nur Geimpften erlaubt.

Über das Bundesinfektionsschutzgesetz wird am Mittwoch erstmals im Bundestag beraten. Es soll am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Erst danach könne entsprechende Regelungen in den Ländern verbindlich beschlossen werden. Die Hessische Landesregierung wird anschließend in einer Kabinettsitzung darüber beraten.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website