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Corona-Pandemie | Zwei Betretungsverbote für ungeimpfte Pflegekräfte


Corona-Pandemie
Zwei Betretungsverbote für ungeimpfte Pflegekräfte

Von dpa
Aktualisiert am 24.06.2022Lesedauer: 2 Min.
PflegeheimVergrößern des BildesEin Betreuer geht in einem Pflegeheim mit einer Bewohnerin über den Flur. (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Wegen Verstößen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht sind in Hamburg bislang zwei Betretungsverbote gegen Pflegekräfte ausgesprochen worden. Weitere rund 1400 Fälle von nicht gegen das Coronavirus geimpften Pflegekräften befänden sich derzeit in der Einzelfallprüfung, "so dass in den kommenden Wochen zahlreiche Entscheidungen hierzu anstehen", sagte Martin Helfrich, Sprecher der Sozialbehörde, der Deutschen Presse-Agentur. Mit Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Mitte März mussten medizinische und pflegerische Einrichtungen Mitarbeiter an die Gesundheitsbehörden melden, die keinen Impfnachweis vorgelegt haben.

"Solche Meldungen liegen uns aus 964 Einrichtungen vor und betreffen insgesamt rund 4900 Personen", sagte Helfrich. Darunter seien aber auch rund 900 Fälle von Praktikanten, die zum Teil nur zeitlich begrenzt tätig gewesen seien. Die Zahlen entsprächen der angenommenen Impfquote von über 95 Prozent. "Zur Einordnung ist also klar zu sagen: Die allermeisten Beschäftigten im Gesundheitswesen sind geimpft."

Die den Behörden gemeldeten Pflegekräfte hatten in einem schriftlichen Anhörungsverfahren mehrere Wochen Zeit, sich zu erklären. Wurde die Frist versäumt, seien sie gegebenenfalls gemahnt worden, sagte Helfrich. "Dieser Prozess erstreckte sich über die bisher verstrichene Zeit seit Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Die Meldungen und Rückmeldungen werden derzeit sukzessive abgearbeitet."

Zahlreichen Fälle hätten sich aufgrund der beigebrachten Unterlagen aber bereits erledigt, etwa wenn ein gültiger Impfnachweis nachgereicht wurde. "Über 1600 der zuvor genannten Fälle sind auf diese Weise abgeschlossen."

Sofern kein Nachweis beigebracht werde oder keinerlei Reaktion erfolge, würden die Gesundheitsämter im Einzelfall über mögliche Konsequenzen entscheiden - in letzter Konsequenz auch über ein Betretungsverbot. "Hierzu beziehen wir eine Stellungnahme der jeweiligen Einrichtung ein, mit der wir unter anderem den Aspekt der Versorgungssicherheit der Patienten berücksichtigen", sagte Helfrich.

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