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Anwohnerparken in Hamburg: Kinderkrankenhaus hat besonderen Weihnachtswunsch für Mitarbeiter


Für Mitarbeiter
Kinderkrankenhaus hat besonderen Weihnachtswunsch


19.12.2022Lesedauer: 3 Min.
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Das Altonaer Kinderkrankenhaus wünscht sich ein Parkhaus für die Mitarbeiter.Vergrößern des Bildes
Wunschzettel: Das Altonaer Kinderkrankenhaus wünscht sich ein Parkhaus für die Mitarbeiter. (Quelle: Altonaer Kinderkrankenhaus )

Das Altonaer Kinderkrankenhaus kämpft weiter gegen das Anwohnerparken – und setzt auch auf den Weihnachtsmann. Die Hamburger Polizei ist schon etwas weiter.

Das Altonaer Kinderkrankenhaus (AKK) bekommt auch in diesem Jahr Besuch vom Weihnachtsmann. Der soll dort am kommenden Donnerstag nicht nur Geschenke überreichen, sondern auch die Wünsche der kranken Kinder entgegennehmen. Diesmal hat jedoch auch das Krankenhaus selbst einen Wunsch für die Mitarbeiter.

"Das Altonaer Kinderkrankenhaus wünscht sich nichts sehnlicher als ein Parkhaus!", heißt es in einer Pressemitteilung des AKK vom Montag. Denn beinahe täglich hörten Stationsleitungen Sätze wie: "Morgens fahre ich jetzt mindestens eine Stunde länger zur Arbeit" oder "Meine Kinder wundern sich, warum ich sie nicht mehr in die Kita bringen kann. Und mit über zwei Stunden Fahrtweg fühle ich mich abends nach der Schicht noch erschöpfter."

Probleme für Parkhausbau am Kinderkrankenhaus

Hintergrund dieser Klagen sei das Anwohnerparken rund um das Krankenhaus, das im vergangenen März eingeführt wurde. Denn Krankenhausmitarbeiter bekommen keinen Anwohnerparkausweis und müssen, wenn der Mitarbeiterparkplatz des AKK voll ist, weite Wege in Kauf nehmen.

Für die fast 400 Mitarbeiter, die für den Arbeitsweg auf das Auto angewiesen seien, will das AKK deshalb ein Parkhaus mit 150 Stellplätzen bauen. Doch so einfach geht das nicht: "Noch ist nicht klar, ob das Parkhaus überhaupt gebaut werden kann oder ob denkmalschutzrechtliche Gründe dagegensprechen", teilte die Klinik mit. "Auch die Frage der Finanzierung muss noch geklärt werden: Denn das Parkhaus soll bis zu fünf Millionen Euro kosten."

Das Ausschreibungsverfahren sei abgeschlossen, so das AKK. Nun würden die Unterlagen für den Bauantrag vorbereitet. Damit auch alles klappt, soll zusätzlich der Weihnachtsmann helfen. Auch eine Klage des Krankenhauses gegen das Anwohnerparken ist noch anhängig – mehr dazu lesen Sie hier.

Polizei im Kampf gegen Anwohnerparken einen Schritt weiter

Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Hamburg hatte eine solche Klage gegen das geplante Anwohnerparken in Alsterdorf geprüft. Denn davon wären Beamte betroffen, die im Polizeipräsidium, bei der Landesbereitschaftspolizei, der Polizeiverwaltung, der Polizei-IT und der Akademie der Polizei arbeiten.

Doch für die Polizei ist der Weihnachtswunsch schon in Erfüllung gegangen: Eine Klage sei vom Tisch, sagte Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg, am Montag t-online. Es seien Gespräche mit dem Landesbetrieb Verkehr geführt worden. Die Einführung des Anwohnerparkens würde verschoben, zusätzlich soll es neben den Anwohnerbefragungen auch Gespräche mit den Beschäftigten geben. Auch Sonderregelungen für den Schichtdienst würden geprüft.

Die Polizei prüft derweil ebenfalls den Bau eines Parkhauses oder einer Tiefgarage für die Mitarbeiter. Es gebe bereits drei Standortoptionen. Allerdings steht die Polizei auch hier vor einem ähnlichen Problem wie das AKK: dem Denkmalschutz. Eine endgültige Lösung steht auch hier also noch aus.

Umwelthilfe kritisiert: Parkgebühren in Hamburg zu niedrig

Die Deutsche Umwelthilfe fordert derweil deutlich teureres Anwohnerparken. "288 Städte verlangen nach wie vor nur 8 Cent oder weniger pro Tag für einen Anwohnerparkausweis – obwohl zwei Drittel davon durch ihre Landesregierung ermächtigt sind, angemessene Gebühren festzulegen", teilte die Deutsche Umwelthilfe am Montag der Deutschen Presse-Agentur mit.

"Hamburg hat die Gebühren zwar angehoben – jedoch so geringfügig, dass keine Lenkungswirkung zu erwarten ist", so die Umwelthilfe. Mitte 2020 hatten Bundestag und Bundesrat eine bis dahin geltende bundesweite Obergrenze bei Anwohnerparkausweisen von 30,70 Euro pro Jahr gekippt – seitdem können Länder und Kommunen die Gebühren für städtische Quartiere mit erheblichem Parkraummangel regeln. Dazu können die Landesregierungen Gebührenordnungen erlassen.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Altonaer Kinderkrankenhauses
  • Telefonat mit Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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