Viele Menschen begrüßen das neue Jahr mit Feuerwerk. Doch nicht immer ist das legal und sicher.
Der Hamburger Zoll mahnt kurz vor dem Jahreswechsel zu Vorsicht beim Kauf von Feuerwerkskörpern. "Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und eingeführt", teilte das Hauptzollamt am Freitag mit.
Allein im Dezember seien mehr als 3.690 Feuerwerkskörper mit einem Bruttogewicht von mehr als 45 Kilogramm im Postverkehr sichergestellt worden. "Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar", betonen die Beamten.
"Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann die Verwendung von nicht konformen Raketen und Knallern auch schlimme Folgen für Gesundheit und Leben haben", sagte Pressesprecherin Sandra Preising vom Hauptzollamt Hamburg. "Also Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk!"
- pressportal.de: Pressemitteilung des Hauptzollamts Hamburg vom 30. Dezember 2022