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Hamburg verlängert Corona-Verordnung mit Änderung – Maskenpflicht bleibt


Maskenpflicht bleibt
Hamburg verlängert Corona-Verordnung – mit einer Änderung

Von dpa
Aktualisiert am 12.01.2023Lesedauer: 1 Min.
FFP2-Masken mit CE-Zertifizierung liegen auf einem Tisch (Symbolfoto): Im ÖPNV in Hamburg müssen weiter Masken getragen werden.Vergrößern des BildesFFP2-Masken mit CE-Zertifizierung liegen auf einem Tisch (Symbolfoto): Im ÖPNV in Hamburg müssen weiter Masken getragen werden. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Illustration/dpa-bilder)
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Immer mehr Bundesländer lockern ihre Corona-Regeln. Hamburg will weitere Lockerungen erst Ende Januar wieder prüfen.

Der Hamburger Senat hat die Corona-Eindämmungsverordnung mit wenigen Änderungen bis zum 31. Januar verlängert. Für die Zeit danach werde erneut geprüft, ob eine Anpassung erforderlich ist, teilte die Sozialbehörde am Donnerstag mit. "In Hamburg wird die Isolationspflicht wie auch die Maskenpflicht im ÖPNV zunächst bestehen bleiben", erklärte Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD). "Der Schutz der vulnerablen Gruppen bleibt derzeit wichtig."

Eine Änderung gebe es in Hamburg jetzt nur beim Freitesten von medizinischem Personal im Gesundheitswesen, gab die Behörde an. Künftig könnten sich die Mitarbeitenden nach Ablauf der fünftägigen Isolation vor Wiederaufnahme der Tätigkeit auch mittels Schnelltest bei ihrem Arbeitgeber freitesten, wenn sie seit mindestens 48 Stunden ohne Symptome sind. Bisher war ein Freitesten nur mittels PCR-Test oder Schnelltest in einer Teststelle möglich. Die bisherige Verordnung war bis zum 14. Januar befristet.

Hamburgs Nachbar Niedersachsen kündigte am Donnerstag an, die Corona-Isolationspflicht laufe dort am 31. Januar aus und werde nicht verlängert. Gleiches entschied Bremen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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