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Verwaltungsgericht Hannover: Amazon darf Mitarbeiter ständig kontrollieren


Ununterbrochene Datenerfassung
Amazon darf Mitarbeiter ständig kontrollieren

Von dpa, t-online, mkr

Aktualisiert am 09.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Amazon-Pakete im Logistiklager in Winsen/Luhe: Mitarbeiter an diesem Standort werden mit einem umstrittenen System überwacht.Vergrößern des BildesAmazon-Pakete im Logistiklager in Winsen/Luhe: Mitarbeiter an diesem Standort werden mit einem umstrittenen System überwacht. (Quelle: Pressedienst Nord/imago images)
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In welchem Umfang dürfen Mitarbeiter in einem Logistikzentrum in Niedersachsen überwacht werden? Über diese Frage hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einem datenschutzrechtlichen Kontrollverfahren der Amazon Logistik Winsen GmbH das System der permanenten Datenerfassung der Mitarbeitertätigkeiten erlaubt. "Wir haben erkannt, dass diese Steuerung erforderlich ist", sagte die Vorsitzende Richterin Andrea Reccius am Donnerstag nach einem Verhandlungstag am Standort des Online-Händlers in Winsen/Luhe im Landkreis Harburg.

Der Zweck liege in der Steuerung der logistischen Abläufe, es würden keine persönlichen Eigenschaften überwacht. Sie sprach von einer schwierigen Aufgabe des Abwägens: "Wir hätten uns gewünscht, dass der Gesetzgeber tätig geworden wäre oder noch wird."

Die Datenschutzbeauftragte des Landes hatte im Oktober 2020 das ununterbrochene Erheben von Mitarbeiterdaten per Scanner untersagt, dagegen hatte das Unternehmen geklagt. Zu einer einvernehmlichen Lösung waren die Parteien nicht bereit. Sie haben eine einmonatige Frist zur Einlegung von Rechtsmittels nach Zugang des vollständigen Urteils, das Gericht ließ die Berufung zu. Die nächste höhere Instanz ist das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

Amazon überwacht Mitarbeiter auch an anderen Standorten

In dem Logistikzentrum wird ein System angewendet, bei dem verschiedene Arbeitsschritte per Handscanner vermerkt werden. Mit dieser "ununterbrochenen Erhebung und Verwendung von Beschäftigtendaten" greife Amazon auf "schwerwiegende Art und Weise in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung" ihrer Beschäftigten ein, befand Niedersachsens Landesdatenschutzbeauftragte bereits 2020.

Das gefiel dem US-Konzern nicht, der daraufhin Widerspruch gegen die Entscheidung einlegte. Es handele sich um ein branchenübliches Warenwirtschaftssystem, argumentiert Amazon. "Unserer Einschätzung nach entspricht das bestehende System dem deutschen Recht und den EU-Vorschriften", heißt es. Auch an anderen Standorten wird diese Art der Überwachung genutzt.

Die Klage hatte aufschiebende Wirkung, sodass weiter erfasst wurde, sagte eine Gerichtssprecherin. Zuletzt hatten Mitarbeiter in Winsen zudem von einem "Arbeitsklima der Angst" berichtet, das in dem Logistikzentrum herrsche. Hier lesen Sie mehr dazu.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherchen
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