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Hamburg: Polizei fahndet nach Straftäter nach Freigang


Unbegleiteter Freigang
Straftäter aus Maßregelvollzug in Ochsenzoll verschwunden

Von t-online, mkr

Aktualisiert am 09.02.2023Lesedauer: 1 Min.
Stacheldraht vor einem Untersuchungsgefängnis (Symbolbild): Der Patient soll zuletzt zu vier Jahren Haft verurteilt worden sein.Vergrößern des BildesStacheldraht vor einem Untersuchungsgefängnis (Symbolbild): Der Patient soll zuletzt zu vier Jahren Haft verurteilt worden sein. (Quelle: Hoch Zwei/Angerer/imago images)
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Ein Mann kommt von einem Freigang in Hamburg nicht zurück. Die Polizei hat Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Ob eine Gefahr von ihm ausgeht, ist unklar.

Ein verurteilter Straftäter ist aus einer geschlossenen psychiatrischen Klinik im Hamburger Stadtteil Ochsenzoll geflüchtet. Er sei am Mittwochnachmittag nicht von einem unbegleiteten Freigang zurückgekehrt, bestätigte ein Sprecher der Hamburger Sozialbehörde t-online. Die Polizei hat Fahndungsmaßnahmen nach dem 26-Jährigen eingeleitet.

Der Mann soll laut eines Berichts der "Bild" in der Vergangenheit durch diverse Überfälle unter anderem auf Rentner und Kinder aufgefallen sein. Er habe bei vorherigen, unbeteiligten Freigängen keinerlei Auffälligkeiten gezeigt, sagte der Sprecher weiter.

Hamburg: Mann wegen Überfällen und Drogen auffällig

Unbegleitete Freigänge werden nach Angaben des Sprechers im Zuge einer Resozialisierung von Patienten durchgeführt – meist dann, wenn sich die Haftzeit dem Ende entgegen neigt. Es handele sich dabei um einen mehrstufigen Prozess, bei dem jeder Schritt sorgfältig von der Einrichtung abgewägt werde.

Konkrete Angaben zu vorherigen Straftaten könne man "aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes" nicht machen. Laut "Bild" wurde der Mann vom Landgericht Hamburg wegen diverser, teils schwerer Raubtaten zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt und in den Maßregelvollzug in Ochsenzoll eingewiesen. Dort werden Straftäter mit psychischen oder Sucht-Erkrankungen untergebracht und behandelt. Nach Informationen von t-online spielte bei der Entscheidung des Gerichts auch eine Drogenerkrankung eine Rolle.

Der Flüchtige gelte als gefährlich und unberechenbar, hieß es in dem Bericht. Dazu konnte der Sprecher auf Nachfrage von t-online zunächst keine Angaben machen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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