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Vergewaltigung im Hamburger Stadtpark: 20-Jähriger freigesprochen


Prozess gegen elf Männer
Vergewaltigung im Hamburger Stadtpark: Freispruch für 20-Jährigen

Von afp
Aktualisiert am 06.04.2023Lesedauer: 1 Min.
Blick auf den Hamburger Stadtpark mit der großen Wiese und dem Planetarium (Archivbild): Mehrere Männer sollen ein Mädchen im Stadtpark vergewaltigt haben.Vergrößern des BildesBlick auf den Hamburger Stadtpark mit der großen Wiese und dem Planetarium (Archivbild): Mehrere Männer sollen ein Mädchen im Stadtpark vergewaltigt haben. (Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa)
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Im September 2020 sollen mehrere Männer ein Mädchen vergewaltigt haben. Einem 20-Jährigen wurde vorgeworfen, die Taten gefilmt zu haben.

Annähernd ein Jahr nach Beginn eines Prozesses gegen elf junge Männer wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 15-Jährigen im Hamburger Stadtpark ist einer der Beschuldigten freigesprochen worden. Bereits eine Anwesenheit des wegen Beihilfe zur Vergewaltigung und Herstellung jugendpornografischer Inhalte angeklagten inzwischen 20-Jährigen beim mutmaßlichen Tatgeschehen sei "nicht sicher feststellbar", wie das Hamburger Landgericht am Donnerstag mitteilte.

Das Urteil gegen den 20-Jährigen erging demnach nach einem übereinstimmenden Antrag von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung. Der Prozess gegen ihn war zuvor abgetrennt worden.

Opfer war stark betrunken

Die Verhandlungen gegen die zehn verbliebenen Beschuldigten, denen Vergewaltigung vorgeworfen wird, geht weiter und wird laut Gerichtsangaben voraussichtlich noch bis mindestens Ende September dauern. Das Verfahren läuft unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Es begann im Mai 2022. Mehr dazu lesen Sie hier.

In dem Prozess geht es um eine mutmaßliche Vergewaltigung nahe einer Party im Hamburger Stadtpark im September 2020. Das damals 15-jährige Opfer war laut Anklage stark betrunken und soll in nicht mehr handlungsfähigem Zustand von jungen Männern im Alter von damals 18 bis 22 Jahren missbraucht worden sein.

Demnach führten die zehn Hauptbeschuldigten es über einen gewissen Zeitraum hinweg nacheinander wiederholt in ein Gebüsch. Dem nun freigesprochenen Angeklagten war dagegen vorgeworfen worden, Teile der Tat gefilmt zu haben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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