Leiche lag monatelang in Wohnung Mann vergewaltigt und ermordet – lebenslange Haft
Der Mörder verabreichte seinem Opfer heimlich einen hoch dosierten Drogencocktail, dann fiel er über den 28-Jährigen her – bis der junge Mann plötzlich schrie.
Lebenslang auch im zweiten Anlauf: Nachdem der Bundesgerichtshof ein erstes Urteil des Hamburger Landgerichts kassiert und ans Landgericht zurückverwiesen hatte, ist eine andere Schwurgerichtskammer am Montag ebenfalls zu dem Schluss gekommen, dass Marco T. ein Mörder ist.
Das Urteil gegen den 48-Jährigen lautet wieder auf lebenslange Haft wegen Vergewaltigung und Mord.
Mord in Hamburg: Kokain, Ecstasy und Amphetamin im Drink
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass T. sein Opfer im September 2019 nach der Geburtstagsparty einer Freundin mit zu sich nach Hause genommen hatte. Bereits im ersten Urteil hatte das Gericht festgestellt, dass T. in Getränke des arg- und wehrlosen Matheus A. Drogen mixte, um ihn anschließend zu missbrauchen: Er habe ihm Kokain, Ecstasy und Amphetamin in potenziell tödlicher Menge eingeflößt.
Als T. glaubte, dass der 28-Jährige sich nicht mehr wehren könne, wollte er sexuelle Handlungen an ihm vornehmen. Doch A. versuchte noch, den Angreifer abzuwehren. Es kam zu einem Handgemenge: Eine Nachbarin hörte A. noch schreien, dann wurde es still.
Sperma in den Schuhen, Blut in der Wohnung
Das Gericht zeigte sich am Montag überzeugt, dass T. den 28-Jährigen ermordete. "Die Tötung erfolgte, um die Entdeckung seiner Tat zu verhindern", sagte die Vorsitzende Richterin Jessica Koerner am Montag.
Monatelang wohnte T. anschließend mit der Leiche zusammen. Erst Anfang 2020 stießen die Ermittler auf den stark verwesten Toten in einem Hochhaus in St. Pauli. Die Leiche lag im Gästezimmer von T., in beiden Schuhen des Opfers fanden sie Sperma des Täters. In der Wohnung wurden zahlreiche Blutspuren entdeckt.
T. vergewaltigte schon 2018 einen Bekannten
Der Bundesgerichtshof hatte bemängelt, dass nicht eindeutig sei, wieso A. starb. Auch wenn die Leiche des 28-Jährigen schon verwest gewesen sei, habe der Tatablauf rekonstruiert werden können, sagte nun die Vorsitzende Richterin.
Nach Überzeugung der Richter hatte der Angeklagte bereits 2018 bei einer Party einem Bekannten ein Getränk mit K.-o.-Tropfen gegeben, den Bewusstlosen vergewaltigt und davon Fotos und Videos gemacht.
- Mit Material der Nachrichtenagenturen AFP und dpa
- juris.bundesgerichtshof.de: Beschluss vom 24. Mai 2022