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Timmendorfer Strand: 18-Jähriger in Ostsee vermisst – wer zahlt den Einsatz?


Timmendorfer Strand
18-Jähriger in Ostsee vermisst – wer zahlt den Einsatz?

Von t-online, mkr

Aktualisiert am 27.06.2023Lesedauer: 1 Min.
Urlauber baden in der Ostsee (Symbolbild): In Timmendorfer Strand hat die Polizei in der Nacht zu Sonntag einen 18-Jährigen gesucht.Vergrößern des BildesUrlauber baden in der Ostsee (Symbolbild): In Timmendorfer Strand hat die Polizei in der Nacht zu Sonntag einen 18-Jährigen gesucht. (Quelle: imagebroker/imago-images-bilder)
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Ein angetrunkener 18-Jähriger geht in der Ostsee schwimmen und verschwindet plötzlich. Eine Suchaktion beginnt. Dann wird der junge Mann Zuhause angetroffen.

In Timmendorfer Strand (Kreis Ostholstein) ist in der Nacht zum Sonntag mit einem Großaufgebot nach einem vermissten Schwimmer gesucht worden. Nach etwa einer Stunde stellte die Polizei jedoch fest, dass der 18-Jährige zu Hause war, wie eine Sprecherin der Polizei mitteilte. Sieben Boote und ein Taucher waren im Einsatz, um den jungen Mann zu finden.

Der 18-Jährige war leicht betrunken nach Mitternacht mit drei Freunden baden gegangen, und nach deren Aussagen nicht wieder aus dem Wasser gekommen. Warum er nach Hause ging, ohne seine Freunde zu informieren, war den Angaben zufolge zunächst unklar.

Timmendorfer Strand: 18-Jähriger muss Einsatzkosten nicht zahlen

Wer die Kosten für die Suchaktion tragen muss, werde nun geprüft, sagte Claudia Struck, Sprecherin der zuständigen Polizeidirektion Lübeck, am Montag zu t-online. Zunächst hatte die Deutsche Presse-Agentur am Sonntag berichtet, diese würden dem 18-Jährigen auferlegt werden. Die Gemeinde Timmendorfer Strand prüfe, ob die Einsatzkosten dem 18-Jährigen zur Last gelegt werden können, erklärte die Polizeisprecherin weiter.

"Grundsätzlich sprechen wir von einem Rettungseinsatz und einer Gefahr von Leib und Leben. Polizeilich gesehen ist es nicht unser Ansinnen, irgendwelche Kosten geltend zu machen. Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass sich niemand mehr traut, die Polizei zu rufen", so Struck.

Ein Sprecher der Gemeinde Timmendorfer Strand stellte auf t-online-Nachfrage klar, dass man keine "Kostenerstattung" für die Suchaktion prüfe. Dies entbehre auch jeglicher Rechtsgrundlage.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Telefonat mit Pressestelle der Polizeidirektion Lübeck
  • Anfrage an Gemeinde Timmendorfer Strand
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