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Hamburg | Frau hetzt Hund auf Rettungssanitäter – Urteil: Bewährungsstrafe


Prozess in Hamburg
Frau hetzt Hund auf Rettungssanitäter – Urteil

Von t-online, mkr

Aktualisiert am 17.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein Boxer (Symbolbild): Der Hund soll den Sanitäter mehrfach gebissen haben.Vergrößern des BildesEin Boxer (Symbolbild): Der Hund soll den Sanitäter mehrfach gebissen haben. (Quelle: Pond5 Images/imago-images-bilder)
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Eigentlich wollen die Rettungssanitäter nur zur Hilfe eilen – doch dann endet der Einsatz mit Attacken auf die beiden Männer. Eine betrunkene Frau und ihr Hund verletzen die Helfer.

Die Rettungssanitäter wollen helfen, wenig später sind beide verletzt: Rund ein Jahr nach diesem Vorfall in Hamburg-Wilhelmsburg hat das Amtsgericht Harburg eine Frau zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die 41-Jährige wurde am Montag wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Sanitäter sind zwar keine Vollstreckungsbeamte, stehen diesen aber in dem Fall rechtlich gleich. Mit dem Strafmaß übertraf das Gericht die Forderung der Staatsanwaltschaft, die sich für drei Monate Haft auf Bewährung ausgesprochen hatte. Die Angeklagte nahm das Urteil an, das damit rechtskräftig wurde.

Hamburg: Frau würgt zweiten Rettungssanitäter

Laut Anklage waren die beiden Rettungssanitäter im November 2022 gegen 22 Uhr in die Wohnung der alkoholisierten Frau in der Buddestraße gerufen worden, weil diese sich an der Hand geschnitten hatte. Nachdem sie die Wunde versorgt hatten, wollten sie die Wohnung wieder verlassen. In diesem Moment griff der Boxer-Mischling der Angeklagten einen der Sanitäter unvermittelt an und biss ihm mehrfach in den Arm.

Sein Kollege habe den Hund daraufhin gepackt und festgehalten, um einen weiteren Angriff des Tieres zu verhindern. Dabei packte die Angeklagte ihn von hinten gepackt, würgte und drückte den Mann zu Boden. Dabei hielt der Retter den Hund fest, weil der sonst auch ihn angegriffen hätte, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte.

Das Opfer habe Schmerzen, Hauteinblutungen und Schürfwunden erlitten. Ein weiterer Anklagepunkt wegen der Hundebisse wurde vorab eingestellt, weil er das Strafmaß nicht wesentlich beeinflusst hätte.

Verwendete Quellen
  • Generalstaatsanwaltschaft Hamburg: Presseliste Nr. 42/2023
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