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Schleswig-Holstein: Grüne Aminata Touré lässt Staatssekretärin gehen


Schleswig-Holstein
Wegen Kritik an Israel: Tourés Staatssekretärin muss früher gehen

Von dpa
Aktualisiert am 26.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Staatssekretärin Marjam Samadzade (links) neben Schleswig-Holsteins Sozialministerin Toure (Archivfoto): Ihre enge Mitarbeiterin stand vor den Posts kurz vor dem letzten Arbeitstag.Vergrößern des BildesStaatssekretärin Marjam Samadzade (links) neben Schleswig-Holsteins Sozialministerin Touré (Archivfoto): Ihre enge Mitarbeiterin stand vor den Posts kurz vor dem letzten Arbeitstag. (Quelle: IMAGO/Frank Peter/imago)
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Wirbel um eine enge Vertraute von Ministerin Aminata Touré: Die Staatssekretärin muss früher als geplant gehen. Ob sie nun nach Hamburg wechselt, ist ungewiss.

Die scheidende Sozialstaatssekretärin Marjam Samadzade aus Schleswig-Holstein hat wegen der Weiterverbreitung eines israelkritischen Posts ihren Posten frühzeitig aufgegeben. Grünen-Sozialministerin Aminata Touré hatte sie zuvor gebeten, ihre Amtsgeschäfte ab sofort ruhen zu lassen und um ihre Entlassung als Staatssekretärin zu bitten.

"Marjam Samadzade hat am 17. Oktober 2023 über die Social-Media-Plattform Instagram einen Post aktiv weiterverbreitet. In dem Beitrag wird die Regierung Israels für ihr Vorgehen nach dem Terroranschlag der Hamas scharf kritisiert und verurteilt", sagte Touré. "Der Post entspricht nicht im Ansatz meiner persönlichen Haltung, noch der schleswig-holsteinischen Landesregierung."

Die Landesregierung stehe an der Seite Israels. Das Land habe das Recht, sich selbst zu verteidigen. Für sie sei klar: "Israels Existenzrecht darf zu keinem Zeitpunkt infrage gestellt werden."

Kritik kam von SPD und FDP. Beide Fraktionen wollen die Personalie am 1. November zum Thema im Innen- und Rechtsausschuss machen. Die FDP sprach mit Blick auf den bereits seit Monaten im Raum stehenden Abschied der Staatssekretärin von Chaostagen im Sozialministerium.

"Vor zwei Wochen hat der Landtag einstimmig und eindrucksvoll seine Solidarität mit Israel bekundet", sagte FDP-Fraktionschef Christopher Vogt. Es sei ein unglaublicher Vorgang, dass nun ausgerechnet die Integrationsstaatssekretärin öffentlich ein Statement unterstütze, das dieses Solidaritätsversprechen mehr als nur infrage stelle.

Samadzade will wieder in Hamburger Justiz arbeiten

Vogt warf der Regierung vor, eine Kleine Anfrage seiner Fraktion zu den Hintergründen des vorzeitigen Ausscheidens nicht vernünftig beantwortet zu haben. "Auch war in den spärlichen Antworten keine Rede von einem Eklat, den es aber offenbar vor der Abgabe der Antworten gegeben hat." Ministerin Touré müsse darüber schnell und umfassend aufklären. "Die Personalie der Integrationsstaatssekretärin entwickelt sich insgesamt immer mehr zu einer grotesken Posse, die ein schlechtes Licht auf das Sozialministerium und die schwarz-grüne Landesregierung wirft."

Die SPD-Integrationspolitikerin Serpil Midyatli forderte, "die Entlassung von Frau Samadzade muss jetzt schnellstmöglich aufgeklärt werden". Die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf, die genauen Hintergründe zu dieser Personalie zu erfahren.

Bereits am 19. Oktober hatte das Ministerium verkündet, dass die ausgebildete Polizistin Silke Schiller-Tobies (51) auf Wunsch von Touré bereits zum 1. November die Nachfolge Samadzade antreten soll. Zuvor war der Wechsel auf dem Posten erst mit Beginn des nächsten Jahres vorgesehen gewesen.

Samadzade plant Rückkehr nach Hamburg

Touré hatte im Juli mitgeteilt, Samadzade werde als Staatssekretärin aufhören und zeitnah nach der parlamentarischen Sommerpause in die Justiz zurückkehren. "Aus personalrechtlicher Sicht ist eine Rückkehr von Staatssekretärin Samadzade in die Hamburger Justiz zum 1.1.2024 vorgesehen", sagte ein Ministeriumssprecher Ende August.

Ein Sprecher der Hamburger Justizbehörde sagte dpa am Mittwoch, "ob es zu dem von Frau Samadzade gewünschten Wechsel nach Hamburg kommt, steht noch nicht fest". Ihr grundsätzlicher Wunsch, nach Hamburg zurückzukehren, sei zwar bekannt.

Das konkrete Datum ihres Ausscheidens sei bis zu den aktuellen Medienberichten aber nicht bekannt gewesen. "Grundsätzlich gibt es für Abordnungen und Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung ein geregeltes Verfahren unter Einbindung der Gerichte." Dabei werde die Person und deren Handeln in den Blick genommen.

Transparenzhinweis
  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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