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Hamburg: Mann wegen Kinderpornografie verurteilt – Zuvor bereits Missbrauch


Er hatte bereits seine Töchter missbraucht
Mann besitzt massenhaft Kinderpornografie – Haftstrafe

Von dpa
06.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein Mann sitzt am Computer (Symbolbild): Das Landgericht hat einen Wiederholungstäter verurteilt.Vergrößern des BildesEin Mann sitzt am Computer (Symbolbild): Das Landgericht hat einen Wiederholungstäter verurteilt. (Quelle: Andrija Nikolic/Getty Images)
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Mehr als 160.000 Dateien mit Abbildungen von Kindesmissbrauch hatte ein Mann auf seinem Rechner. Er war nicht das erste Mal vor Gericht.

Im Hamburger Prozess um den Besitz von mehr als 160.000 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten ist ein 46 Jahre alter Mann zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Dies sagte ein Sprecher des Landgerichts am Montag nach der Urteilsverkündung.

Allein die Videos hatten demnach eine Gesamtabspieldauer von mehr als 15 Tagen. Allerdings sind 89 Prozent der mehr als 160.000 Dateien Kopien und Mehrfachkopien gewesen. "Übrig bleiben dann immer noch mehr als 17.000 technisch unterscheidbare Abbildungen, was immer noch sehr, sehr viel ist", sagte der Gerichtssprecher.

Ein großer Teil der Dateien sind den Angaben zufolge sogenannte Posingbilder gewesen. Aber ein ganz wesentlicher Teil der Bilder und Filme zeigt schwere bis schwerste Missbrauchstaten an kleinen Kindern, wie der Gerichtssprecher sagte. Dies sei auch Dreh- und Angelpunkt für die Strafe gewesen und habe sich strafschärfend ausgewirkt.

Mann war bereits wegen Kindesmissbrauchs im Gefängnis

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten gefordert. Die Verteidigerin hatte in ihrem Plädoyer am Montag nach Angaben des Gerichtssprechers mitgeteilt, dass sich ihr Mandant sehr eine bewährungsfähige Strafe wünschen würde.

Sie als Verteidigerin sagte demnach weiter, dass sie allerdings um die Rahmenbedingungen wisse – etwa, dass der Angeklagte vorbestraft ist. Für den Fall, dass mehr als zwei Jahre verhängt werden, plädierte sie auf eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren.

Angeklagter missbrauchte schon seine eigenen Töchter

Der 46 Jahre alte Angeklagte hatte die Vorwürfe zu Prozessbeginn im September weitgehend gestanden. Zum Tatzeitpunkt stand der Angeklagte früheren Angaben des Gerichts zufolge unter Bewährung. Er war demnach bereits 2018 wegen Besitzes von Kinderpornografie zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zuvor hatte er sechseinhalb Jahre im Gefängnis verbracht.

Zu dieser Strafe war er 2010 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Opfer der Tat waren den Angaben zufolge seine eigenen Töchter gewesen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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