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Hamburg | Reeperbahn: Molotow darf vorerst bleiben – Mietvertrag verlängert


Nach Kündigung
Mietvertrag verlängert: Molotow darf vorerst bleiben

Von t-online, mkr

31.01.2024Lesedauer: 1 Min.
Das Molotow am Nobistor: Dem Musikclub war im Dezember überraschend gekündigt worden.Vergrößern des BildesDas Molotow am Nobistor: Dem Musikclub war im Dezember überraschend gekündigt worden. (Quelle: Hanno Bode/imago images)
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Das Molotow, einer der ältesten und bekanntesten Musikclubs in Hamburg, scheint vorerst gerettet. Zwar gibt es noch keinen neuen Standort, aber eine Übergangslösung.

Der Musikclub Molotow, der seit mehr als 25 Jahren ein fester Bestandteil der Hamburger Clubkultur ist, darf vorerst an seinem aktuellen Standort am Nobistor bleiben. Das teilte der Senat am Mittwoch mit. Durch Gespräche von der Kulturbehörde und dem Bezirksamt mit dem Club und dem Vermieter sei der Mietvertrag in einem ersten Schritt bis zum Jahresende 2024 verlängert worden.

Der Club hatte im Dezember, kurz vor Weihnachten, bekannt gegeben, dass ihm gekündigt worden sei, weil an der Stelle ein Hotel entstehen solle. Dies hatte für große Empörung und Proteste gesorgt. Das Molotow gehört zu den wenigen verbliebenen Live-Musikbühnen in Hamburg.

Stadt Hamburg will Molotow bei Standortsuche unterstützen

Wie es nach Jahresende mit dem Molotow weitergeht, bleibt indes unklar. Ein neuer Standort ist noch nicht in Sicht. Zuletzt hatten sich die Regierungsparteien von SPD und Grüne dafür starkgemacht, dass der Senat für den Fortbestand der Kult-Clubs einsetzen und bei der Suche nach einer neuen Location unterstützen solle.

Die Linksfraktion fordert zudem, dass der neue Standort möglichst nah an der Reeperbahn liegen solle. Außerdem müsse nach Ansicht der Partei geprüft werden, ob finanzielle Mittel zur Schadenskompensation bereitgestellt werden könnten. Éin entsprechender Antrag soll in der heutigen Bürgerschaftssitzung gestellt werden.

Verwendete Quellen
  • x.com: Beitrag des Hamburger Senats vom 31. Januar 2024
  • Pressemitteilung der Linksfraktion vom 31. Januar 2024 (per Mail)
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