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Flensburg: Angeklagter schluckt Rasierklinge bei Urteilsspruch


Suizidversuch am Landgericht
Angeklagter schluckt Rasierklinge während Urteilsverkündung

Von dpa, afp, t-online
06.02.2024Lesedauer: 2 Min.
Ein Rettungswagen steht vor dem Landgericht Flensburg. Direkt nach der Urteilsverkündung brach der Angeklagte zusammen, und ein Notarzt musste kommen.Vergrößern des BildesEin Rettungswagen steht vor dem Landgericht Flensburg: Direkt nach der Urteilsverkündung brach der Angeklagte zusammen, und ein Notarzt musste kommen. (Quelle: Birgitta von Gyldenfeldt/dpa)
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Dramatischer Zwischenfall am Landgericht Flensburg: Ein Mann wird wegen Totschlags verurteilt. Während des Richterspruchs versucht er sich das Leben zu nehmen.

Bei der Urteilsverkündung in einem Totschlagprozess vor dem Landgericht Flensburg hat der Angeklagte am Dienstag einen dramatischen Suizidversuch unternommen. Während der Verlesung des Urteils gab der Dolmetscher des Angeklagten an, dass der Mann eine Rasierklinge im Mund habe. Obwohl Gerichtsmitglieder einen Gegenstand auf seiner Zunge wahrnahmen, gelang es dem Angeklagten diesen offenbar zu verschlucken, bevor eingegriffen werden konnte.

Der Angeklagte brach daraufhin im Gerichtssaal aus dem Mund blutend zusammen. Die anwesenden Wachtmeister kontrollierten den Mund des Angeklagten sogleich, fanden dabei aber keinen Gegenstand mehr, wie ein Gerichtssprecher später sagte. Ob der Angeklagte tatsächlich eine Rasierklinge mit in den Saal gebracht habe und – falls ja – wie ihm das möglich gewesen sei, bedürfe der weiteren Klärung.

Der 24-Jährige wurde mit einem Krankenwagen auf einer Trage liegend und von Justizbeamten bewacht weggefahren. Seinem Anwalt zufolge war er ansprechbar. Trotz des Vorfalls setzte das Gericht die Urteilsverkündung fort. Das sei möglich, weil sich der Angeklagte selbst verhandlungsunfähig gemacht habe, sagte der Anwalt.

Streit um 50 Euro endet mit Tod des Opfers

Der 24-jährige Mann wurde zu neun Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt, nachdem er im Dezember 2022 seinen Mitbewohner getötet haben soll, angeblich wegen eines Streits über 50 Euro, die das Opfer dem Mann geschuldet habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor fünfeinhalb Jahre Haft wegen Totschlags in einem minderschweren Fall gefordert. Die Verteidigung plädierte auf einen Freispruch.

Hinweis: Falls Sie viel über den eigenen Tod nachdenken oder sich um einen Mitmenschen sorgen, finden Sie hier sofort und anonym Hilfe.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und afp
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