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Hamburg: Erzieher leckt Grundschüler die Füße – Missbrauchs-Prozess


Sexueller Missbrauch
Erzieher leckt Kind die Füße – Berufsverbot

Von dpa
12.03.2024Lesedauer: 1 Min.
Der Angeklagte (l.), der sich eine grüne Mappe vor das Gesicht hält, musste sich wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht verantworten.Vergrößern des BildesDer Angeklagte (l.) hält sich eine grüne Mappe vor das Gesicht: Der Mann musste sich wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht verantworten. (Quelle: Christian Charisius/dpa)
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Ein Betreuer an einer Hamburger Grundschule hat mehrfach an den Füßen eines Jungen geleckt – gegen eine Belohnung. Nun ist er wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden.

In einem Prozess um sexuellen Missbrauch eines Jungen ist ein früherer Betreuer an einer Hamburger Grundschule zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der 35-Jährige hatte in dem Verfahren am Landgericht Hamburg eingeräumt, in fünf Fällen an den Füßen des Kindes geleckt zu haben.

Das Gericht habe zudem ein dreijähriges Berufsverbot ausgesprochen, bezogen auf jeden pädagogisch-anleitenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Urteil vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte bis Mitte 2023 die Nachmittagsbetreuung einer Grundschule geleitet. Bei Prozessauftakt hatte er nach Angaben des Gerichtssprechers gestanden, dass er im Jahr 2021 den Viertklässler bei fünf Gelegenheiten innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten in ein inszeniertes Spiel verwickelt habe. An dessen Ende habe er die Füße des Jungen geleckt – gegen kleinere Belohnungen.

Gericht hebt umfassendes Geständnis positiv hervor

Zu dem Zeitpunkt sei er mit dem Kind allein in einem Schulraum gewesen. Im April 2023 hatte der Junge seinen Eltern beiläufig von den Situationen erzählt. So kamen die Ermittlungen ins Rollen.

Die Strafe entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte sich für eine niedrigere Strafe ausgesprochen. Die Kammer berücksichtigte laut Gerichtssprecher bei der Strafzumessung das umfassende Geständnis des Angeklagten. So habe er dem Jungen eine erneute Zeugenaussage erspart. Zudem habe sich der 35-Jährige aus eigenem Antrieb in eine Therapie begeben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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