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Hamburg: Welche neuen Corona-Lockerungen gelten ab Juli?


Neue Lockerungen beschlossen
Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Teilnehmern wieder erlaubt

Von dpa
Aktualisiert am 30.06.2020Lesedauer: 2 Min.
Das Hamburger Rathaus: Der Senat hat weitere Corona-Lockerungen beschlossen.Vergrößern des BildesDas Hamburger Rathaus: Der Senat hat weitere Corona-Lockerungen beschlossen. (Quelle: Archivbild/Daniel Reinhardt/dpa-bilder)
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Der Senat hat in Hamburg weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie beschlossen. Dazu zählen zahlreiche Lockerungen – es gibt aber auch neue Einschränkungen.

In Hamburg sind ab Mittwoch unter Auflagen wieder Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Teilnehmern im Freien und 650 Teilnehmern in geschlossenen Räumen zulässig. Das sieht eine am Dienstag vom Senat beschlossene neue Corona-Eindämmungsverordnung vor. Voraussetzung seien entsprechende Schutzkonzepte etwa für das Rein- und Rauskommen, feste Sitzplätze und die Möglichkeit der Kontaktverfolgung.

Ohne feste Platzvergabe sind im Freien maximal 200 und in Räumen 100 Personen zulässig. Wird Alkohol ausgeschenkt, muss die Teilnehmerzahl jeweils halbiert werden. Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bleiben demnach weiter untersagt.

Privatpartys erlaubt – Clubs bleiben zu

Im privaten Rahmen könnten künftig wieder bis zu 25 Personen zu Feiern zusammenkommen, egal aus wie vielen Haushalten, sagte Gesundheitsstaatsrätin Melanie Schlotzhauer. Treffen in der Öffentlichkeit seien auf zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten begrenzt. Bislang galt eine Beschränkung auf zwei Haushalte.

Musikclubs, Diskotheken, Bordelle, Saunas und andere Betriebe, in denen es zu besonderer körperlicher Nähe komme, müssten auch weiterhin geschlossen bleiben. Die Masken-Pflicht bleibt den Angaben zufolge sowohl im öffentlichen Nahverkehr wie auch im Einzelhandel bestehen.

Eine Verschärfung gibt es für Touristen aus den deutschen Corona-Hotspots wie dem Kreis Gütersloh. Für sie gilt ab Mittwoch ein Beherbergungsverbot. Betroffen sind Reisende aus Kommunen, in denen die von Bund und Ländern vereinbarte Höchstgrenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen überschritten ist, wie die Gesundheitsbehörde mitteilte. Ausnahmen gelten für Personen mit negativem Corona-Test, der aber nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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