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Hamburg: Gericht kippt Maskenpflicht für Jogger an Alster, Elbe und Co.


Stadt kündigt Beschwerde an
Gericht kippt Maskenpflicht für Jogger in Hamburg

Von dpa
Aktualisiert am 12.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Bei den St. Pauli Landungsbrücken an der Elbe weist ein Schild auf die Maskenpflicht hin: Das Verwaltungsgericht gab einem Eileintrag gegen die Pflicht statt.Vergrößern des BildesBei den St. Pauli Landungsbrücken an der Elbe weist ein Schild auf die Maskenpflicht hin: Das Verwaltungsgericht gab einem Eileintrag gegen die Pflicht statt. (Quelle: Hanno Bode/imago-images-bilder)
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In Hamburg hat das Verwaltungsgericht dem Eilantrag eines Joggers gegen die Maskenpflicht an Alster, Elbe und Co. stattgegeben. Die Stadt will sich nun juristisch gegen das Urteil wehren.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag gegen die an Wochenenden und Feiertagen geltende allgemeine Maskenpflicht für Jogger an Alster, Elbe und im Jenischpark stattgegeben. Der am Freitag veröffentlichte Beschluss gelte aber nur für den Antragsteller, teilte das Gericht mit. Die Stadt kündigte umgehend Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht an. Sollte der Beschluss dort bestätigt werden, wäre die Maskenpflicht für Jogger in den Grünanlagen aber faktisch gekippt.

Zwar diene die Maskenpflicht einem legitimen Zweck, hieß es vom Gericht. Insbesondere die Tatsache, dass sie allgemein und unabhängig von Wetter und Zahl der Besucher in den Grünanlagen jeweils von 10 bis 18 Uhr gelte, entspreche aber nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Weder in der Verordnung selbst noch in dem Verfahren habe die Stadt deutlich machen können, warum dies aus Infektionsschutzgründen erforderlich sein soll, hieß es.

Stadt zieht vor Oberverwaltungsgericht

Der Senat sei davon überzeugt, dass die Maskenpflicht in bestimmten Straßen und Parkanlagen dringend erforderlich ist, teilte eine Sprecherin nach Verkündung des Beschlusses mit. "Die Stadt wird gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht einlegen." Ziel der Maskenpflicht sei es, Ansteckungen zu verhindern. "Insbesondere dort, wo es nach den Erkenntnissen der Polizei zu dichten Menschenansammlungen in definierten Zeiträumen kommt."

Der Senat hatte die Maskenpflicht auch unter dem Eindruck eines Wochenendes im Februar verschärft, an dem bei frühlingshaftem Wetter Tausende die Grünanlagen und Parks an Alster und Elbe bevölkert und teils die Abstandsregeln missachtet hatten.

"Solche handwerklichen Fehler dürfen nicht mehr passieren"

In der Politik stieß der Beschluss des Verwaltungsgerichts auch auf Zustimmung. "Die Maskenpflicht an der Alster, an der Elbe und im Jenischpark ist völlig unverhältnismäßig und hat dazu geführt, dass die Akzeptanz der sinnvollen Corona-Regeln geschwächt wurde", sagte der CDU-Landesvorsitzende Christoph Ploß. "Solche handwerklichen Fehler dürfen SPD und Grünen in Zukunft nicht mehr passieren." Er forderte den Senat auf, die Maskenpflicht in den betroffenen Grünanlagen umgehend für alle Hamburger abzuschaffen.

Auch AfD-Landes- und Fraktionschef Dirk Nockemann begrüßte den Spruch der Richter als "ein richtiges und wichtiges Signal". Der Senat und auch große Teile der Opposition hätten "längst Maß und Mitte in der Corona-Krise verloren", sagte er. Auf die Gerichte sei Verlass, sie bestätigten die Kritik der AfD an den Corona-Maßnahmen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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