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Hamburg: Abitur-Abschlussfeiern sollen unbedingt stattfinden


"Wir bitten Sie"
Hamburger Schulbehörde will Abschlussfeiern von Abiturienten

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 08.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Eine Abiturfeier im Jahr 2020 in Moers (Symbolbild): Unter den Bedingungen der Pandemie fielen Abschlussfeiern oftmals flach – das soll jetzt in Hamburg geändert werden.Vergrößern des BildesEine Abiturfeier im Jahr 2020 in Moers (Symbolbild): Unter den Bedingungen der Pandemie fielen Abschlussfeiern oftmals flach – das soll jetzt in Hamburg geändert werden. (Quelle: Reichwein/imago-images-bilder)
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Die Hamburger Schulbehörde fordert Abschlussfeiern für die Abiturienten des Jahres 2021. Diese waren im ersten Corona-Jahr größtenteils ausgefallen.

Nachdem viele Abifeiern seit Beginn der Pandemie den Corona-Einschränkungen zum Opfer gefallen sind, möchte die Schulbehörde Hamburg dieses Jahr Zeremonien für die Abschlussklassen.

Nach der Corona-bedingt teils trostlosen Übergabe der Abiturzeugnisse im vergangenen Jahr soll es diesmal wieder festlich zugehen. "Wir erwarten von den Schulen, dass sie – im Rahmen der derzeit geltenden Regeln – Abschlussfeiern durchführen", sagte ein Sprecher der Hamburger Schulbehörde der Deutschen Presse-Agentur.

Obwohl wegen der Corona-Pandemie herkömmliche Abibälle immer noch ausfallen müssen, sollen die Abiturienten wenigstens bei offiziellen Feiern gewürdigt werden.

In einem der dpa vorliegenden Brief der Behörde an die Schulleitungen heißt es: "Schulische Abschluss- und Einschulungsfeiern sind für das Schulleben außerordentlich wichtig und sollen auch in diesem Schuljahr in jedem Fall stattfinden. Wir bitten Sie, die entsprechenden Feiern zusammen mit den Kollegien zu ermöglichen."

Obergrenzen, Hygiene-Regeln und Testpflicht

Die Veranstaltungen können demnach sowohl drinnen als auch draußen stattfinden. Teilnahmeberechtigt seien Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, schulisches Personal sowie Eltern und Angehörige.

"Es gibt keine Obergrenze für die Zahl der Teilnehmenden." Allerdings sei die Gästezahl so zu bemessen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern sichergestellt sei. Der gelte nicht für Familienangehörige und ihre Kinder sowie für die Schüler und Schülerinnen selbst, etwa bei der Aufstellung für das Klassenfoto.

Maskenpflicht und Corona-Test nötig

Für alle Teilnehmenden gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht. Vor Beginn der Abschlussfeier müssen dem Schreiben zufolge mit Ausnahme der Schüler und des schulischen Personals zudem alle Teilnehmer schriftlich erklären, dass sie über einen höchstens zwölf Stunden alten, negativen Corona-Schnelltest oder über einen höchstens 48 Stunden alten, negativen PCR-Test verfügen. Zur Kontaktnachverfolgung können die Schulen auf die Luca-App zurückgreifen.

Seit dem 23. April haben sich in diesem Jahr rund 9.900 junge Frauen und Männer unter erschwerten Corona-Bedingungen durch die schriftlichen und mündlichen Prüfungen gekämpft. Ihre Zeugnisse sollen sie bis zum 18. Juni erhalten. Wie sich die Abiturienten letztlich geschlagen haben, will die Behörde nach Auswertung der Noten voraussichtlich am 25. Juni veröffentlichen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherchen
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