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Hamburg: Staatsanwaltschaft forder "Lebenslang" nach tödlichen Schüssen


Mord in Hamburg-Lohbrügge
Staatsanwaltschaft fordert "Lebenslang" nach tödlichen Schüssen

Von dpa
Aktualisiert am 14.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel (Symbolbild): Ein Gericht hat bereits das Urteil gefällt, dass der Täter nicht schuldunfähig gehandelt hat.Vergrößern des BildesEine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel (Symbolbild): Ein Gericht hat bereits das Urteil gefällt, dass der Täter nicht schuldunfähig gehandelt hat. (Quelle: Arne Dedert/dpa-bilder)
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Für tödliche Schüsse auf einen Mann wurde der Angeklagte in Hamburg bereits vorurteilt. Nun steht er wieder vor Gericht: Das Strafmaß muss neu festgelegt werden.

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen 26-Jährigen in Hamburg-Lohbrügge hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Der 30-Jährige habe vor fast zwei Jahren einen heimtückischen Mord begangen und habe dabei nicht im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, erklärte der Vertreter der Staatsanwaltschaft am Montag nach Angaben der Gerichtspressestelle.

Das Landgericht hatte den Angeklagten im Februar vergangenen Jahres wegen heimtückischen Mordes zu elf Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte den Schuldspruch bestätigt, aber das Strafmaß aufgehoben (Az.: 5 StR 219/20). Darum muss eine andere Strafkammer am Landgericht nun erneut prüfen, ob der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt werden muss (Az.: 601 Ks 8/20).

Überreaktion aus Angst und Verzweiflung

In dem Prozess geht es um einen tödlichen Drogenstreit auf dem Lohbrügger Markt. Nach den bestätigten Feststellungen des Landgerichts hatte der Deutsche einem Bekannten einen Drogenlieferanten in den Niederlanden vermittelt. Der Bekannte war mit der Qualität der Ware nicht zufrieden und verlangte von dem Angeklagten rund 12.000 Euro, die er für die Drogen ausgegeben hatte. Um das Geld einzutreiben, bedrohte er ihn.

Bei dem Treffen auf dem Marktplatz am 27. Juni 2019 sollte das spätere Opfer, ein 26-Jähriger, die Forderung durchsetzen. Dazu war er mit zwei muskulösen Helfern, aber unbewaffnet erschienen. Derart unter Druck gesetzt, zückte der Angeklagte eine Pistole und erschoss sein Gegenüber, einen früheren Freund. Das Landgericht hatte dem Angeklagten zugutegehalten, er habe aus Angst und Verzweiflung überreagiert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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