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BGH klärt Zulässigkeit: Rechtsdokumente-Generatoren


Karlsruhe
BGH klärt Zulässigkeit: Rechtsdokumente-Generatoren

Von dpa
17.06.2021Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Eine Webseite, auf der sich zahlende Nutzer Rechtsdokumente wie Mietverträge oder Patientenverfügungen erstellen können, beschäftigt am Donnerstag (9.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer will, dass der Vertragsgenerator Smartlaw verboten wird. Der Betreiber, der Fachverlag Wolters Kluwer, erbringe damit Rechtsdienstleistungen, für die er keine Zulassung habe. (Az. I ZR 113/20)

Das Angebot richtet sich an Privatleute und Firmen. Zum Erstellen klicken sie sich durch verschiedene Eingabemasken mit Fragen. Das Dokument wird dann aus Textbausteinen zusammengesetzt. Aus Sicht des Verlags macht der Generator nichts anderes als gängige Software für Steuererklärungen. Die Zielgruppe würde ohne Smartlaw ohnehin keinen Anwalt beauftragen, sondern sich anderswo ein Musterformular besorgen. Die Anwaltskammer will mit ihrer Klage die Rechtssuchenden vor "unqualifizierten Rechtsdienstleistungen" schützen.

Das Kölner Landgericht hatte Smartlaw zunächst verboten. Das Oberlandesgericht hatte den Generator dann wieder erlaubt. Ob die BGH-Richter schon eine Entscheidung verkünden, ist offen.

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