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Hamburg: Gericht verurteilt Täter zu drei Jahren Haft nach Angriff mit Fleischerbeil


Drei Jahre Haft
Urteil nach Angriff mit Fleischerbeil gefallen

Von dpa
Aktualisiert am 24.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Der Eingang des Landgerichtes Hamburg (Symbolbild): Der Angegriffene hatte zuvor eine Rückzahlung seiner Einlagen zum gemeinsamen Restaurant gefordert.Vergrößern des BildesDer Eingang des Landgerichtes Hamburg (Symbolbild): Der Angegriffene hatte zuvor eine Rückzahlung seiner Einlagen zum gemeinsamen Restaurant gefordert. (Quelle: Daniel Reinhardt//dpa-bilder)
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In Hamburg ist ein Streit um ausstehenden Lohn eskaliert und beinahe mit dem Tod eines Beteiligten geendet. Vor dem Landgericht wurde ein Angreifer nun zu einer Haftstrafe verurteilt.

Wegen beinahe tödlicher Schläge mit einem Fleischerbeil hat das Landgericht Hamburg einen Koch zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafkammer sprach den 45-Jährigen am Mittwoch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und zehn Monate Haft beantragt, die Verteidigung Freispruch gefordert.

Der Tat am 2. Dezember vergangenen Jahres in Hamburg-Bergedorf war ein Streit um eine Restaurantgründung vorausgegangen. Der Angeklagte habe knapp 9.000 Euro beigesteuert und nach der Trennung der Partner auf Rückzahlung seiner Einlage und ausstehende Lohnzahlungen bestanden, sagte der Gerichtssprecher. Der Mann sei im Vorfeld der von ihm eingeräumten Tat Opfer von Täuschungen und Ausbeutung durch den später Geschädigten geworden.

Messer bei Streit gezückt

Am Tattag waren der 51 Jahre alte Restaurantbetreiber und dessen Ehefrau zur Wohnung des Angeklagten in einem Mehrfamilienhaus gekommen, um über die Forderungen zu sprechen. An der Haustür gerieten sie in Streit. Die beiden Männer hätten zunächst mit Fäusten aufeinander eingeschlagen. Dann habe der Angeklagte das Beil aus dem Hosenbund gezogen und dem auf dem Boden liegenden Kontrahenten damit viermal wuchtig auf den Kopf geschlagen. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Der Angeklagte war geflüchtet, hatte sich aber mehrere Stunden später der Polizei gestellt.

Die knapp 9.000 Euro hatte der Koch, der Anfang 2016 mit Hilfe von Schleusern nach Deutschland gekommen war, von seiner Familie in Nepal bekommen. Weil der 45-Jährige seine Eltern aber nicht versorgen konnte, gerieten diese in Not und verloren ihr Haus. Bei dem Angeklagten hätten sich Wut, Verzweiflung und Ohnmacht angestaut, erklärte die Vorsitzende der Strafkammer, Jessica Koerner. Das Gericht ging darum von einem minderschweren Fall aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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