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Angriff auf Polizist in Hamburg: Suspendierte Kinder der Ida-Ehre-Schule wieder im Unterricht


Ida-Ehre-Schule in Hamburg
Nach Angriff auf Polizisten: Schüler wieder im Unterricht

Von dpa
Aktualisiert am 20.09.2021Lesedauer: 1 Min.
Ein Schüler betritt die Ida Ehre Schule im Stadtteil Eimsbüttel: In der Nähe haben Kinder einen Polizisten angegriffen.Vergrößern des BildesEin Schüler betritt die Ida Ehre Schule im Stadtteil Eimsbüttel: In der Nähe haben Kinder einen Polizisten angegriffen. (Quelle: Daniel Reinhardt/dpa-bilder)
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Im August haben mehrere Schüler einen Polizisten angegriffen. Einige von ihnen wurden suspendiert. Jetzt dürfen sie wieder in die Schule.

Die im Zusammenhang mit den Geschehnissen um den Angriff auf einen Polizisten an der Ida-Ehre-Schule in Hamburg suspendierten elf Schüler nehmen alle wieder am Unterricht teil. "Die genannten Personen sind nicht mehr suspendiert", sagte eine Sprecherin der Schulbehörde am Montag auf Anfrage. Sie betonte, die Suspendierung sei keine Strafe, sondern eine vorübergehende Maßnahme gewesen.

Die Kinder – unter ihnen sowohl aktiv tätige, wie auch Geschädigte – seien beurlaubt worden, "damit die sehr komplexe Situation mit Beschuldigten und mit Opfern innerhalb der Situation geklärt werden konnte, ohne dass diese beiden Gruppen aufeinander treffen würden". Es habe sich dabei um eine Vorsichts- und Schutzmaßnahme gehandelt. "Alle Kinder sind nach der Klärung der Situation, so wie vorgesehen, natürlich wieder im Unterricht."

Angriff auf Polizisten: 80 Schüler vor Ort

Am 19. August wollte ein Polizist, der als "Cop4You" für die Betreuung der Schule zuständig war, einen 13-Jährigen in Gewahrsam nehmen, der einen anderen Schüler attackiert hatte. Daraufhin griffen nach Angaben der Polizei mehrere Schüler den Beamten an und beleidigten ihn.

Zwischenzeitlich seien mehr als 80 Schüler vor Ort gewesen. Zwei 13-Jährige und ein 12-Jähriger wurden im Anschluss in Gewahrsam genommen und später ihren Erziehungsberechtigten übergeben. Das Landeskriminalamt ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter Gefangenenbefreiung und Beleidigung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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