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Hamburg: AfD scheitert auch vor OVG wegen Hotspotregel


Corona-Hotspotregel
AfD erneut gescheitert – OVG weist Beschwerde zurück

Von dpa
Aktualisiert am 27.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Eine Maske mit dem Logo von Hamburg liegt auf den Treppen am Jungfernstieg (Symbolbild): Die AfD Hamburg ist mit ihrem juristischen Vorgehen gegen die Corona-Hotspotregel gescheitert.Vergrößern des BildesEine Maske mit dem Logo von Hamburg liegt auf den Treppen am Jungfernstieg (Symbolbild): Die AfD Hamburg ist mit ihrem juristischen Vorgehen gegen die Corona-Hotspotregel gescheitert. (Quelle: Hanno Bode/imago-images-bilder)
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Ende März wurde die Hansestadt zum Corona-Hotspot erklärt die AfD Hamburg ging mit einem Eilantrag vor, der scheiterte. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) auch die Beschwerde gegen die Entscheidung abgelehnt.

Die AfD Hamburg ist mit ihrem juristischen Vorgehen gegen die Corona-Hotspotregel mit erweiterten Maskenpflichten und Zugangsbeschränkungen zu Clubs und Diskotheken erneut gescheitert: Nachdem das Verwaltungsgericht bereits Mitte April den Eilantrag abgelehnt hat, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) nun auch die Beschwerde gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurückgewiesen.

Das OVG folgte nach Gerichtsangaben vom Mittwoch im Wesentlichen der Argumentation des Verwaltungsgerichts. Dieses hatte entschieden, dass die Hansestadt auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes – nach entsprechender Feststellung der Bürgerschaft – erweiterte Schutzmaßnahmen habe treffen dürfen. Sie habe zu Recht eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage angenommen.

OVG folgt der Argumentation des Verwaltungsgerichts

Die Hamburgische Bürgerschaft hatte Ende März eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens festgestellt und die Hansestadt zum Corona-Hotspot erklärt. Auf dieser Grundlage hatte der Senat die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen und dem Einzelhandel sowie das 2G-plus-Zugangsmodell zu Tanzveranstaltungen verlängert. Die Regelungen laufen an diesem Samstag aus.

AfD-Vize Krzysztof Walczak kritisierte die Entscheidung. "Die Hamburger Verwaltungsgerichte setzen ihren äußerst restriktiven Corona-Kurs mit Berufung auf weite Einschätzungsspielräume der Exekutive fort." Eine solche Rechtsprechung stelle sich klar gegen den Geist der Verfassung. "Gegen diese Entscheidung wäre noch ein außerordentlicher Rechtsbehelf an das Bundesverfassungsgericht möglich", sagte Walczak.

Die AfD verzichte jedoch darauf, da nicht davon auszugehen sei, "dass eine Entscheidung hierzu rechtzeitig vor Auslaufen der Hotspot-Regelung ergehen würde". Geklagt hatten AfD-Chef Dirk Nockemann sowie die Vorstandsmitglieder Walczak, Alexander Wolf und Joachim Körner.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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