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Hamburg: Geldstrafe für Messer-Drohung von AfD-Wahlkämpfer


"Ich schlitz dich auf, du Schwein!"
Geldstrafe für Messer-Drohung von AfD-Wahlkämpfer

Von dpa
Aktualisiert am 06.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Ein AfD-Wahlkampfstand während des vergangenen Bundestagswahlkampfs (Symbolfoto): In Hamburg kam es an einem ähnlichen Stand zu gewalttätigen Übergriffen.Vergrößern des BildesEin AfD-Wahlkampfstand während des vergangenen Bundestagswahlkampfs (Symbolfoto): In Hamburg kam es an einem ähnlichen Stand zu gewalttätigen Übergriffen. (Quelle: aal.photo/imago-images-bilder)
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Während des Bundestagswahlkampfs eskalierte in Hamburg eine Auseinandersetzung an einem AfD-Stand. Dabei hat ein Unterstützer der rechten Partei zu einem Messer gegriffen. Das Urteil lautet: Geldstrafe.

Im Prozess um eine gewaltsame Auseinandersetzung an einem AfD-Werbestand hat das Amtsgericht Hamburg-Altona einen 62-Jährigen zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte müsse wegen Bedrohung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung 90 Tagessätze zu je 10 Euro zahlen, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Die drei übrigen Angeklagten im Alter von 53, 73 und 81 Jahren wurden vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Das Urteil vom 2. Mai ist noch nicht rechtskräftig.

In dem Prozess ging es um einen Vorfall am 1. September 2018 auf dem Wochenmarkt im Stadtteil Groß Flottbek. Ein heute 44-jähriger Mann hatte Broschüren von dem Werbestand heruntergewischt, wie er als Zeuge bestätigte. Dabei stürzte er auch den Tisch um.

Hamburg: Auseinandersetzung am AfD-Wahlstand endet mit roher Gewalt

Bei der folgenden Rangelei hielt der 62-Jährige nach Überzeugung des Gerichts dem AfD-Gegner ein Messer an den Hals und drohte: "Ich schlitz dich auf, du Schwein!" Der 44-Jährige wehrte das Messer ab und erlitt dabei eine Verletzung an der Hand. Es sei hochgefährlich, jemandem ein Messer an den Hals zu halten, und es sei auch völlig unverhältnismäßig, so zu reagieren, erklärte die Richterin nach Angaben des Sprechers.

Die 73 und 81 Jahre alten Angeklagten fixierten den Mann am Boden, bis eine Polizistin ihn festnehmen konnte. Weil der 44-Jährige zuvor mit dem Umwerfen des Tisches sehr wahrscheinlich eine Sachbeschädigung begangen habe, sei das Verhalten der beiden Beschuldigten gerechtfertigt gewesen, stellte das Gericht fest. Dem 53 Jahre alten Angeklagten konnte nicht nachgewiesen werden, dass er auf den am Boden liegenden Mann eintrat und -schlug.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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