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Bundesverfassungsgericht: Hotels in Hamburg dürfen Bettensteuer verlangen


Gericht entscheidet
Hotels in Hamburg dürfen Bettensteuer verlangen

Von t-online, EP

Aktualisiert am 17.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Ein Doppelzimmer in einem Hotel (Symbolbild).Vergrößern des BildesEin Doppelzimmer in einem Hotel (Symbolbild). (Quelle: Jan Woitas/dpa)
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Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Bettensteuer abgewiesen. Die Steuer ist mit dem Gesetz vereinbar. Während sich Hamburger Politiker zufrieden über das Urteil zeigen, gibt es auch Kritik.

In zahlreichen deutschen Städten dürfen Hotelbetreibende eine Bettensteuer von ihren Gästen erheben – so auch in Hamburg. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Das Gericht wies mehrere Verfassungsbeschwerden von Hotelbetreibenden zurück.

Nach der Entscheidung des Ersten Senats könnten die Städte von Verfassungs wegen neben privaten auch berufliche Übernachtungen mit einer Bettensteuer belegen. Damit ist es möglich, die Abgabe auf Hotelübernachtungen sogar auszuweiten.

Bettensteuer soll Einnahmeverluste ausgleichen

Die Bettensteuer wird seit Jahren von immer mehr Städten erhoben. Privatpersonen, die in Hotels oder Pensionen übernachten, müssen pro Nacht eine Abgabe bezahlen. Vor allem, nachdem im Jahr 2010 die Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt worden war, führten Kommunen eine Bettensteuer ein, um die dadurch entstandenen Einnahmeverluste auszugleichen.

Allerdings wird sie bisher nur von Privatpersonen erhoben. Geschäftsreisende sind von der Abgabe befreit, weil das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Jahr 2012 eine solche Unterscheidung für notwendig hielt. Diese wurde vom Bundesverfassungsgericht jetzt aber nicht gesehen.

Hamburger Politiker begrüßen Urteil

In Hamburg beträgt die Steuer, die zusätzlich zum Übernachtungspreis zu zahlen ist, zwischen 50 Cent und einem Euro pro 50 Euro Hotelkosten. So kommen Touristen, die beispielsweise 50 Euro für ein Hotelzimmer zahlen, auf einen Euro für die Steuer, bei 100 Euro werden zwei Euro Steuern fällig.

"Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts", verkündeten der Hamburger Finanzsenator Dr. Andreas Dressel, Kultursenator Dr. Carsten Brosda und Wirtschaftssenator Michael Westhagemann in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Mit dem Beschluss bestehe nun allgemeine Rechtssicherheit. "Es war rückblickend eine gute Entscheidung, die Kultur- und Tourismustaxe für Hamburg einzuführen, weil dadurch der hiesige Kultur- und Tourismusstandort nachhaltig gestärkt wird", heißt es weiter.

Kritik von Hamburger Dehoga

Währenddessen zeigte sich der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) enttäuscht von dem Gerichtsentscheid. Der Dehoga Hamburg habe auf ein anderes Ergebnis gehofft, sagte Landesgeschäftsführerin Ulrike von Albedyll am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

"Bemerkenswert ist, dass nun auch beruflich veranlasste Übernachtungen mit einer Bettensteuer belegt werden dürfen. Vor ein paar Jahren hatte das Bundesverwaltungsgericht dies noch ausgeschlossen", so von Albedyll. "Wir werden uns nun Zeit nehmen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auszuwerten."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
  • Hamburger Senat: Pressemitteilung vom 17. Mai
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